E52 III. Kapitel. Kampfreihe“ liegt z. B. vor, wenn A wiederholt gegen Widerstand des B versucht, dessen geballte Faust zu „öffnen“. Eine „im Kampf-Fern- Gegenstande einheitliche Kampfreihe“ liegt hingegen vor, wenn einem der beiden Kampfgegner eine Reihe von Strebens-Augenblicken zu- gehört, in welchen allen auf Ermöglichung oder Förderung einer und derselben Veränderung gezielt wird, welche der Strebende schließlich gegen den Anderen zu bewirken sich vorgesetzt hat, während dem anderen Kampfgegner eine Reihe von Strebens-Augenblicken zugehört, in welchen allen er auf Verhinderung der Ermöglichung oder Förd- rung jener Veränderung zielt. Eine solche Kampfreihe liegt z. B. vor, wenn A dem B in verschiedenen aufeinanderfolgenden Betätigungen gegen dessen Widerstand in eine solche Lage zu versetzen sucht, daß er ihn schließlich gegen seinen Widerstand zur Türe hinaus- drängen kann. Eine „im Kampf-Fern-Gegenstande einheitliche Kampf- reihe“ nennen wir zusammen mit jenem abschließenden Kampfe, in welchem der „um Veränderung Kämpfende“ auf jene Veränderung, welche er vorher als „Kampf-Fern-Zielwirkung“ gedacht hat, nunmehr als „Kampf-Zielwirkung“ denkt, eine „im Kampf-F ern-Gegen- stande einheitliche,. geschlossene Kampfreihe“. Wann immer also im gewöhnlichen Sprachgebrauche von „einem Kampfe“ gesprochen wird, muß klargelegt werden, ob es sich um einen „ein- zelnen Kampf“ oder um eine „einheitliche Kampfreihe“ handelt. Jeder der beiden Kämpfenden denkt die Erfüllung der von ihm vorgestellten Kampf-Zielwirkung als eine Wirkung, welche nach dem Kampfe — nach den „Kampfbetätigungen“ — eintritt, welche also das Ergebnis, den Erfolg seines Kämpfens darstellen wird. Die Erfüllung einer Kampf-Zielwirkung nennen wir deshalb den „Kampferfol gg“. Der „Kampferfolg“ des „um Veränderung Kämpfenden“ ist eingetreten, sobald er „trotz“ vorangegangenen, gleichzeitigen oder nachfolgenden tätigen Wirkens des „um Verhinderung Kämpfenden“ die von ihm als Kampf-Zielwirkung vorgestellte Veränderung verwirklicht hat, der „Kampferfolg“ des „um Verhinderung Kämpfenden“ ist eingetreten, So- bald er „trotz“ vorangegangenen, gleichzeitigen oder nachfolgenden tätigen Wirkens des „um Veränderung Kämpfenden“ die von ihm als „zu verhindernd“ vorgestellte Veränderung verhindert hat, Jeder „Kampf- erfolg“ kann entweder ein „vorläufiger“ oder ein „endläufiger“ Kampferfolg sein, je nachdem, ob der andere Kämpfer den Erfolg wieder durch tätiges Wirken aufheben kann oder nicht. Den „Kampf- erfolg“ des „um Veränderung Kämpfenden“ nennen wir „Sieg“ („Über- windung“, „Überwältigung“), jeder Sieg ist also eine Wirkung, welche sich als „Erfüllung“ in Beziehung zum Streben eines „um Veränderung Kämpfenden“ oder auch als „Niederlage“, nämlich als „Enttäuschung“