56 a TI. Kapitel. ; entweder in ähnlicher Weise, wie im vorangegangenen Beispiele, oder sie streben in ähnlicher Weise nach Veränderung der Seele eines Schieds- richters, Wie vom „einfachem Kampfe“ der „zweifache Kampf“, unter- scheidet sich auch von der „einfachen einheitlichen Kampfreihe“ die „zweifache einheitliche Kampfreihe“. Wenn wir nun prüfen, welche verschiedenen Veränderungen über- haupt „Kampfgegenstände“ sein können, so müssen wir den „Kampf um eigenseelische oder eigenleibliche Veränderung“ vom „Kampfe um anderseelische oder anderleibliche Veränderung“, ferner vom „Kampfe um drittseelische oder drittleibliche Ver- äunderung“ und schließlich vom „Kampfe um körperliche Ver- änderung“ unterscheiden, Ein „Kampf um eigenseelische Verände- rung“ liegt z. B vor, wenn A mit B. um die Wette läuft, um die Ge- wißheit seiner Überlegenheit zu gewinnen. Ein „Kampf um eigenleib- liche Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A gegen Widerstand des B ein Zimmer verlassen will. Ein „Kampf um anderseelische Verände- rung“ liegt z. B. vor, wenn A mit B um die Wette läuft, um ihm die Gewißheit seiner Unterlegenheit zu wirken. Ein „Kampf um ander- leibliche Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A den B gegen dessen Widerstand in ein Zimmer hineinziehen will. Ein „Kampf um dritt- seelische Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A mit B um die Wette läuft, um dem Schiedsrichter die Gewißheit der Überlegenheit des A zu wirken. Ein „Kampf um drittleibliche Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A den C in ein Zimmer zu ziehen sucht, während B in der ent- gegengesetzten Richtung zieht. Ein „Kampf um körperliche Verände- rung“ liegt z. B. vor, wenn A ein Möbelstück in einer besonderen Richtung zu bewegen strebt, während B bestrebt ist, das Möbelstück in der entgegengesetzten Richtung zu schieben. Nach der Verschieden- heit der „Kampf-Gegenstände“ können wir die Kämpfe ferner in „Spielkämpfe“ und in „ernste Kämpfe“ einteilen, In allen „Spiel- kämpfen“ zielt der Angreifer nur auf solche Veränderung einer Seele, in welcher sie das Wissen gewinnt, daß der Angreifer trotz Wider- standes des Verteidigers Etwas leisten konnte, wobei ihm dieses Wissen, also das Kampf-Ziel, als „eigenbezogener unabhängi ger Wert“ vor Augen steht. In allen „ernsten Kämpfen“ zielt hingegen der Angreifer auf eine Veränderung, in welcher ein besonderes Einzelwesen einen Zustand gewinnt, der ihm als „eigenbezogener abhängiger Wert“ vor Augen steht. Weiß insbesondere der Angreifer, daß mit der Er- füllung der von ihm gedachten Kampf-Zielwirkung ein Zustand herbei- geführt sein wird, der sich als grundlegende Bedingung für eine weitere Leistung des Angreifers darstellt, so sprechen wir von „Machtkämpfen“. Als „Wettkämpfe“ bezeichnen wir alle jene Kämpfe, in welchen der Angreifer auf solche Veränderung einer Seele zielt. in welcher sie