Das Streben. 357 das Wissen gewinnt, daß der Angreifer dem Verteidiger entweder „geistig“ — „geistiger Wettkampf“ — oder „leiblich“ — „leib- licher Wettkampf“ — „überlegen“ sei, wobei er dieses Wissen als Begründung einer eigenen Macht — z. B. den „ausgesetzten Preis‘ zu erlangen — denkt. In dem Unterschiede zwischen „Spielkämpfen“ und „Wettkämpfen“, die besondere „Machtkämpfe“ sind, wurzelt der Unterschied zwischen „Amateursport“ und „Professionalsport“. Als be- sonderer „Machtkampf“, nämlich als „Kampf um T auschmacht“, stellt sich auch jener Kampf dar, welchen man „Konkurrenz der Wirtschafter“ nennt. In jedem solchen Kampfe zielt nämlich der An- greifer auf solche Veränderung einer Seele, in welcher sie ein All- gemeines gewinnt, das als grundlegende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jene Seele dem Angreifer Waren abnehmen will, während der „Verteidiger“ als „Konkurrent“ auf eine gleiche Wirkung zu seinen Gunsten zielt. Als „Kampf-Mittelwirkungen“ bezeichnen wir alle jene von den Kämpfenden erstrebten Veränderungen, durch welche sie die Er- füllung der ihnen vorschwebenden Kampf-Zielwirkung herbeizuführen beabsichtigen. Da dem Angreifer stets eine andere Kampf-Zielwirkung vorschwebt als dem Verteidiger, müssen wir auch stets die „An greifer- Mittelwirkungen“ von den „Verteidiger-Mittelwirkungen“ unterscheiden. Alle Erfüllungen von „Kampf-Mittelwirkungen“ stellen sich, da sie als vom Gegner emotional ungünstig gedachte Wirkungen gewußt sind, ebenso wie alle Erfüllungen von Kampf-Zielwirkungen, als „Gewalt“ dar. Wenn man also einen „Kampf mit Gewaltmitteln“ von einem „gewaltlosen Kampfe“ unterscheidet, so meint man entweder einen Gegensatz von Kämpfen, in welchen auf leibliche Verände- rungen des Gegners gezielt wird, zu Kämpfen, in welchen auf andere Veränderungen gezielt wird, oder man meint den Gegensatz von „un- geregelten“ und „geregelten“ Kämpfen. Eine „Kampf-Gegner- schaft mit absichtlicher Richtlinien-Einhaltung“ („geregelter Kampf“) liegt vor, wenn die Kampfgegner von allen überhaupt zur Erreichung ihrer Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln absicht- lich nur jene anwenden, welche sich in besonderen Richtlinien finden, und zwar deshalb, weil ihnen nur die Erfüllung ihrer Kampf-Ziele unter Einhaltung jener Richtlinien, gleichgültig, ob die in jenen Richtlinien enthaltenen Mittel mehr oder weniger geeignet sind als die anderen Mittel, „im Lichte der Lust“ steht. Hingegen liegt eine „Kampf- Gegnerschaft ohne absichtliche Richtlinien-Einhaltung“ vor, wenn die Kampf-Gegner von allen überhaupt zur Erreichung ihrer Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln jene anwenden, welche ihnen am geeignetsten erscheinen.