50 „il. Kapitel. rungsreihe, in welcher jene Wirkung, für welche jene „Not“ die grund- legenden Bedingungen enthält, verhindert würde, als „Benötigen“ bezeichnen wir die Verhinderungs-Beziehung zwischen jener Veränderungsreihe und der (mit Verlust von Lust und Gewinn von Lust) verbundenen Wirkung, für welche jene Not die grundlegenden Bedingungen enthält. Sagen wir also, daß jemand „Etwas benötigt“, so ist lediglich die eben dargelegte Verhinderungs-Beziehung gemeint, gleichgültig, ob jene Seele um solche verhindernde Veränderungsreihe oder überhaupt um ihre „Not“ weiß. Der lebensgefährlich Erkrankte „benötigt“ ein besonderes Heilmittel, gleichgültig, ob er weiß, daß es ein solches Heilmittel gibt, gleichgültig, ob er überhaupt um die Ge- fährlichkeit seiner Erkrankung weiß. Als „Gedanken an gegen- wärtige Eigen-Not“ bezeichnen wir jeden Gedanken, dessen Ge- dachtes „eigene gegenwärtige Not“ ist, als „Unlust an gegenwärtiger Eigen-Not“ bezeichnen wir jede Unlust, deren Gegenständliches „eigene gegenwärtige Not“ ist, als „Gedanken an gegenwärtig Eigen- Benötigtes“ bezeichnen wir jeden Gedanken an eine besondere Ver- änderungsreihe, in welcher die gegenwärtige eigene Not behoben würde, „notbedingtes Wollen“ nennen wir jedes Wollen, dem eine „Unlust an gegenwärtiger Eigen-Not“ und die Absicht zugehört, ein Benötigtes zu bewirken, d. h. die durch die Not grundlegend bedingte, ungünstig emotional gedachte Wirkung zu verhindern. Vom bloßen „notbedingten Wollen“ unterscheiden wir aber das „genötigte Wollen“, ein be- sonderes „notbedingtes Wollen“, in welchem auf Verhinderung einer emotional ungünstig gedachten Wirkung durch solche Mittel- wirkungen gezielt wird, welche der Wollende nach seinem Wissen vorher emotional ungünstig gedacht hat und die er nunmehr lediglich in Beziehung zu jener Verhinde- rungs-Wirkung emotional günstig denkt. Die Zugehörigkeit eines „genötigten Wollens“ zu besonderer Seele nennen wir ein „Ge- nötigt-Sein“ jener Seele und jene Wirkung, in welcher ihr solches Wollen zugehörig wird, eine „Nötigung“. Die „Nötigung“ darf nun nicht mit dem „Zwange“ verwechselt werden, denn der „Genötigte‘ zielt gar nicht in einem besonderen Streben auf Verhinderung der „Nötigung“, d. h. jener Wirkung, in welcher ihm das „genötigte Wollen“ zugehörig wird. Was man in solchen Fällen das „innere Wider-Streben“ nennt, ist nämlich gar kein „Gegen-Streben“, sondern der erlebte „Kampf der Motive“ in der eigenen Seele, d. h. jenes abwägende „Nach- sinnungs-Streben“, in welchem darauf gezielt wird, die eigene Un- lust am Zweifel, ob „getan“ oder „gelassen“ werden soll, durch Wert-Gewißheit zu beseitigen, ein Streben, das aber keineswegs allen Nötigungen vorangeht, die sich vielmehr auch „a tempo“, ohne „Ab- wägen“, ergeben können. Es ist also in solchen Fällen kein wahrer