Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, . 173 wahrgenommenen Körperlichen als Wirkungsgewinne gedacht, keines- wegs aber ein Wirkenszusammenhang zwischen dem wahrgenommenen Körperlichen als wirkender Bedingung und dem eigenen zeichen- gemäßen Glauben als Wirkungsgewinne. Wenn ich z. B., nachdem ich „Blässe des A“ wahrgenommen habe, glaube, daß er krank sei, so habe ich in diesem Seelenaugenblicke durchaus nicht bewußt, daß meine Wahrnehmung jener Blässe das „Motiv“ für meinen Glauben an „Krank- heit des A“ abgegeben hat, denn solches Wissen setzt voraus, daß mein zeichengemäßer Glaube bereits Gegebenes meines Selbst bewußt- seins ist, Selbstbewußtsein von meinem gegenwärtigen zeichengemäßen Glauben gehört aber nicht dem zeichengemäßen Glauben zu. Wohl aber kann ich selbstverständlich in einem dem zeichengemäßen Glauben folgendem Seelenaugenblicke das „Motiv“ dieses meines Glaubens be- wußt haben, in welchem folgenden Seelenaugenblicke mir dann aber nicht mehr ein bloßer „zeichengemäßer Glaube“ zugehört, sondern ein ‚Gedanke an besonderes Zeichenverhältnis“, d. h. der Gedanke, daß be- sonderes wahrgenommenes Körperliches die wirkende Bedingung für meinen zeichengemäßen Glauben abgegeben hat. Jener, der nach Wahrnehmung der Blässe des A glaubt, daß A krank ist, kann diesen seinen Gedanken nur etwa mit den Worten ausdrücken: „Die Blässe des A ist durch eine Krankheit gewirkt“ („A ist blaß, weil er krank ist“), während er seinen folgenden Gedanken an ein besonderes Zeichen- verhältnis mit den Worten ausdrücken muß: „Ich habe den Glauben ge- wonnen, daß A krank ist, weil ich wahrgenommen habe, daß er blaß ist“. Schließlich ist ein identisches Körperliches nur dann „Zeichen für Etwas“, wenn es als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß eine Seele durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Körperlichen ohne Nachsinnen den Glauben an anderes vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen gewinnt, d. h. ohne daß jener Seele zwischen der Wahrnehmung und dem zeichengemäßen Glauben ein Nachsinnungs-Streben zu- gehört, in welchem sie darauf zielt, den Gedanken an ein vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung des wahrgenommenen Körperlichen zu gewinnen. Wird also ein Körperliches von einer besonderen Seele wahrgenommen und gewinnt jene Seele aus dieser Wahrnehmung den Glauben an anderes Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen nur durch jenes tätige Wirken, welches man „Folgern“, „Schließen“ oder „Ableiten‘“ nennt, So ergibt sich dann kein „zeichengemäßer Glaube“ und kein „Hin- Weisgedanke“, wie wir den „Gedanken an ein besonderes Zeichen- verhältnis“ auch nennen können, sondern es ergibt sich eine „Fol- gerung“ und ein „Beweisgedanke“, Ein „Beweisgedanke“ liegt aber überhaupt stets dann vor, wenn eine Seele weiß, daß sie Wissen