Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, 178 kungsgewinn abgegeben hat. Identisches Körperliches, das in einer „identisch begründeten unabsichtlichen Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens“ die Stelle des „Zeichens“ einnimmt, nennen wir insbesondere ein „Anzeichen“ („Symptom“) und jenes Körperliche, welches sich auch in solcher Beziehung finden kann, für sich ein „Anzeichen- körperliches“ („Symptomkörperliches“, „symptomatisches Körperliches‘‘). Wir können also jede „identisch begründete unabsichtliche Verwirk- lichung zeichengemäßen Glaubens“ auch eine „identisch begründete Verwirklichung anzeichengemäßen Glaubens“ nennen. Sagen wir also, daß Etwas „Anzeichen für Etwas“ ist, so meinen wir ein Körperliches als identische wirkende Bedingung in einer besonderen identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit, nicht aber meinen wir den „Fall“ einer solchen identisch begründeten Wirkenszusammen- gehörigkeit, welchen wir vielmehr als ein „Anzeichenverhältnis“ bezeichnen. In jedem „Anzeichenverhältnisse“ gibt die „Besonderheit eines Anzeichenkörperlichen“ die wirkende Bedingung für einen an- zeichengemäßen Glauben besonderer Seele ab. „Besonderheit eines identischen Anzeichenkörperlichen“ nennen wir jede Besonder- heit eines identischen Körperlichen, das „Anzeichen“ ist, „als wirkendes Anzeichen in Betracht kommendes Körperliches“ nennen wir jede „Besonderheit eines identischen Anzeichenkörperlichen“, die sich besonderem Einzelwesen in der Welt zugehörig findet, „wirkendes (aktuelles) Anzeichen“ nennen wir jede besonderem Einzelwesen in der Welt zugehörige „Besonderheit eines identischen Anzeichen- körperlichen“, welche die wirkende Bedingung für anzeichengemäßen Glauben besonderer Seele abgibt. In jedem „Anzeichenverhältnisse“ findet sich also ein „wirkendes Anzeichen“, und jedes „Anzeichenverhältnis“ stellt den „Fall“ einer „identisch begründeten Verwirklichung anzeichengemäßen Glaubens“ dar, Während wir aber mit dem Worte „wirkendes Anzeichen“ ein besonderes Körperliches als wirkende Bedingung in solcher in der Welt gegebener Verkettung von Wirkenseinheiten meinen, in welcher eine besondere Seele einen anzeichengemäßen Glauben gewinnt, meinen wir mit dem Worte „Anzeichenverhältnis“ die ganze Wirkensverkettung, N welcher sich jene wirkende Bedingung findet. Jede besondere Seele, welche in einem besonderen Anzeichenverhältnisse einen anzeichen- gemäßen Glauben gewinnt, nennen wir einen „Empfänger anzeichen- Semäßen Glaubens“, hingegen jenen Körper, dem die Besonderheit eines Anzeichenkörperlichen als wirkende Bedingung in einem Anzeichen- v erhältnisse zugehört, den „Anzeichenträger“. Vom „Anzeichenverhält- Nisse“ als besonderer Verwirklichung anzeichengemäßen Glaubens muß aber das „Anzeichenverwirklichungsverhältnis“ unterschieden werden. Während nämlich das „Anzeichenverhältnis“ jene Wirkensverkettung