76 LYV, Kapitel. darstellt, in welcher die Besonderheit eines Anzeichenkörperlichen die wirkende Bedingung für den anzeichengemäßen Glauben einer besonderen Seele abgibt, stellt das „Anzeichenverwirklichungsverhältnis“ jene Wir- kensverkettung dar, in welcher eine Besonderheit des Anzeichengegen- standes, des „identischen Angezeichneten“, die wirkende Be- dingung dafür abgibt, daß einem besonderen Körper die Besonderheit eines Anzeichenkörperlichen zugehörig wird. Das „Anzeichenverwirk- lichungsverhältnis“ ist das Gewußte des „anzeichengemäßen Glaubens“, und wir nennen es als solches Gewußtes das „angezeichnete Ver- hältnis“. Ist etwa die Blässe des A für den B aktuelles Anzeichen dafür, daß A krank ist, so ist die Wirkensverkettung zwischen „Blässe des A“ und „Glaube des B, daß A krank ist“, das „Anzeichenverhältnis“, hingegen die Wirkensverkettung zwischen „Krankheit des A“ und „Blässe des A“ als Gewußtes des anzeichengemäßen Glaubens des B das „angezeichnete Verhältnis“. Das in einem „Anzeichenverhältnisse“ angezeichnete Verhältnis kann auch eine Verkettung von Wirkenseinheiten sein, in welcher ein Wollen die wirkende Bedingung dafür abgegeben hat, daß einem be- sonderen Körper das wahrgenommene Körperliche zugehörig wurde, niemals aber eine Verkettung von Wirkenseinheiten, in welcher ein Wollen, besonderes Körperliches als wirkendes Zeichen zu ver- wirklichen, die wirkende Bedingung dafür abgegeben hat, daß einem besonderen Körper die Besonderheit eines Zeichenkörperlichen zugehörig wurde. Unterscheidet man also „unwillkürliche“ von „willkürlichen“ Zeichen, d. h. Zeichenkörperliches, welches einem Körper „unwillkürlich“ zugehörig wird, von Zeichenkörperlichem, das einem Körper „willkür- lich“ zugehörig wird, so kann „Anzeichenkörperliches“ nur dann „Un- willkürliches“ genannt werden, wenn man mit dem Worte „Unwillkür- liches“ in diesem Zusammenhange nicht überhaupt „ohne Wollen als wirkender Bedingung gewirktes Zeichenkörperliches“, sondern nur „kein auf Zeichenkörperliches gerichtetes Wollen erfüllendes Zeichenkörperliches“ bezeichnet, denn auch „Anzeichen körper- liches“ kann als „kraft Wollens Gewirktes“, sogar als „kraft Wollens absichtlich Gewirktes“, aber niemals als „als wirkendes Zeichen absicht- lich Gewirktes“ besonderen Körpern in der Welt zugehören. Alles Anzeichenkörperliche findet sich also in der Welt als „als wirkendes Zeichen Unabsichtliches“(„Zufälliges“ oder „Quasi-Zufälliges“), und die Empfänglichkeit für eine anzeichengemäße Vorstellung besteht stets in dem Gedanken an eine besondere identisch begründete Wirkens- zusammengehörigkeit, in welcher das letzte identische Gewirkte in Be- ziehung zur ersten identischen wirkenden Bedingung ein „als wirkendes Zeichen Zufälliges oder Quasi-Zufälliges“ darstellt, also nicht die iden- tische Erfüllung eines identischen als wirkendes Zeichen Gewollten