Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 179 Seele habe einen besonderen Gedanken zugehörig. Als „Ausdruck“ überhaupt bezeichnen wir jedes besondere identische Körperliche, das als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß be- sondere empfängliche Seelen durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Körperlichen den wahren Gedanken gewinnen, besonderes See- lisches besonderer Seele habe ohne Veränderungen eines mit an- derer Seele zusammengehörigen Leibes die wirkende Bedingung für jenes wahrgenommene Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben. Jeder „Ausdruck“ ist also ein besonderes „Zeichen“. Das Wort „Aus- druck“ ist also ein Beziehungswort, da. es besonderes identisches Körperliches bezeichnet, das als identische wirkende Bedingung zum Empfange besonderen Glaubens in Beziehung steht. „Ausdruck- körperliches“ kann aber nur solches Körperliches sein, das einer Gesichts-, Gehör- oder Tastwahrnehmung gegeben sein kann, also ent- weder „Äußeres“ Leibliches oder anderes Körperliches. „Besonder- heit eines identischen Ausdruckkörperlichen“ nennen wir jede Besonderheit eines identischen Körperlichen, das „Ausdruck“ ist, „als wirkender Ausdruck in Betracht kommendes Körper- liches“ nennen wir jede Besonderheit eines „identischen Ausdruck- körperlichen“, die besonderem Einzelwesen in der Welt zugehört, „WÄir- kenden (aktuellen) Ausdruck“ nennen wir jede besonderem Einzelwesen in der Welt zugehörige „Besonderheit eines identischen Ausdruckkörperlichen“, welche die wirkende Bedingung für „aus- druckgemäßen Glauben“ besonderer Seele abgibt. Es gibt nun aber verschiedene „Ausdrücke“, nämlich identische Körperliche, deren jedes in Beziehung zu anderer Empfänglichkeit eine „ausdruckgemäße Vorstellung“ und einen „ausdruck- Yemäßen Glauben“ wecken kann. Zunächst gibt es „Triebaus- drücke“, Als „Triebwirken“ bezeichnen wir solches Wirken, in welchem sine zuständliche Bestimmtheit, Lust oder Unlust, allein die wirkende Bedingung für körperliche Veränderungen, insbesondere für äußere Veränderungen des mit jener Seele zusammengehörigen Leibes abgibt. ‚Triebwirken‘“ ist im Gegensatze zum „Wollenwirken“ stets „unbe- wußtes Wirken“, d. h. solches Wirken, das von der kraft einer zu- ständlichen Bestimmtheit wirkenden Seele nicht. als „eigenes gegen- wärtiges Wirken“ gewußt ist. „Triebausdruck“ ist nun jedes identische Körperliche, das als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besonderer empfänglicher Seele durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Körperlichen der wahre Gedanke zugehörig wird, desondere zuständliche Bestimmtheit besonderer Seele habe die wir- kende Bedingung für jenes Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben. Die Empfänglichkeit für eine besondere „triebausdruckgemäße Vorstellung“ besteht immer in dem Gedanken an eine besondere 19*