184 IV. Kapitel, druckes“) nennen wir jede Besonderheit eines identischen Körperlichen, das „Bezeichnung“ ist, „als wirkende Bezeichnung in Betracht kommendes Körperliches“ („als wirkender absichtlicher Aus- druck in Betracht kommendes Körperliches“) nennen wir jede Besonderheit eines identischen Bezeichnungskörperlichen, die besonderem Körper in der Welt kraft jemandes „Bezeichnungs-Wollens“ zugehört, „wirkende Bezeichnung“ („wirkenden absichtlichen Aus- druck“) nennen wir jede besonderem Körper in der Welt zugehörige Besonderheit eines identischen Bezeichnungskörperlichen, welche die wirkende Bedingung für einen wahren bezeichnungsgemäßen Glauben besonderer Seele abgibt. Jeder Körper, welchem die Besonderheit eines identischen Bezeichnungskörperlichen zugehört, nennen wir einen „Iräger von Bezeichnungskörperlichem“. Hingegen nennen wir „Bezeichnungsträger“ jeden Körper, dem ein „als wirkende Bezeichnung in Betracht kommendes Körperliches“ zugehört. Ein „Träger von Bezeichnungskörperlichem“ kann wieder entweder ein „natürlicher Träger von Bezeichnungskörperlichem“ oder ein „künstlicher Träger von Bezeichnungskörperlichem“ sein; „Natürliche Träger von Bezeichnungskörperlichem“ sind z. B. die Glieder des menschlichen Leibes, insoferne ihnen Gebärden zugehören, sind aber auch z. B. „Bäume“, in deren Rinde „Bezeichnungskörperliches“ eingekerbt wurde. Ein „künstlicher Träger von Bezeichnungskörper- lichem“ ist hingegen z. B. eine „Fahne“, Ein Körper, der „künstlicher Träger von Bezeichnungskörperlichem“ ist, kann entweder a) absicht- lich derart erzeugt worden sein, daß ihm besonderes Bezeichnungskörper- liches, z. B. besondere Gestalt zugehört, oder b) absichtlich derart er- zeugt worden sein, daß ihm die grundlegenden Bedingungen für den späteren Empfang von Bezeichnungskörperlichem zugehören oder c) in anderer Absicht erzeugt worden sein. Im Falle a) sprechen wir von einem „als Träger von Bezeichnungs-Körperlichem er- zeugten Körper“, im Falle b) sprechen wir von einem „als ge- eigneter Träger von Bezeichnungskörperlichem erzeugten Körper“, im Falle c) sprechen wir von einem „gelegentlichen künstlichen Träger von Bezeichnungskörperlichem“. Ein als „Träger von Bezeichnungs-Körperlichem erzeugier Körper“ ist z. B. jeder „Buchstaben-Körper“, d. h. jeder Körper, der derart erzeugt wurde, daß ihm besondere Gestalt als Bezeichnungskörperliches zugehört. Ein als „geeigneter Träger von Bezeichnungskörperlichem erzeugter Körper“ ist z. B. eine „Fahne“. Ein „gelegentlicher künstlicher Träger von Bezeichnungskörperlichem“ ist z. B. ein Spazierstock, der gar nicht in der Absicht erzeugt wurde, daß er später Bezeichnungskörperliches trage, aber „künstlicher Bezeichnungsträger“ ist, wenn er etwa zum Ausdrucke eines „Drohungs-Wollens“ geschwungen wird.