190 IV. Kapitel. deutigen Bezeichnungskörperlichen ‚„Behauptungs-Vorstellungen‘“ ge- wonnen, so muß er, um zum „Behauptungs-Glauben‘‘ zu gelangen, noch insbesondere um solche Umstände wissen, die als Gewußte als grund- legende Bedingung des Wissens in Betracht kommen, die Besonderheit welches der vorgestellten besonderen identischen Behauptungs-Wollen- Augenblicke die wirkende Bedingung für das wahrgenommene Körper- liche als Wirkungsgewinn abgegeben hat. Jeder „Behauptungs-Glaube“ ist ein „vollständig bestimmter Behauptungs-Glaube“, d. h. eben der wahre Glaube, daß die besondere, und zwar von allen anderen Seelen unterschieden gewußter Seele zugehörige Besonderheit eines in seiner Unterschiedenheit gewußten besonderen identischen Behauptungs-Wollens die wirkende Bedingung für das wahrgenommene Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben hat. Hat jedoch jemand eine für ihn vieldeutige Behauptung wahrgenommen, ohne daß ihm die Empfänglichkeit dafür zugehört, zu wissen, die Besonderheit welches der mehreren vorgestellten besonderen identischen Behauptungs- Wollen- Augenblicke die wirkende Bedingung für das wahrgenommene Körper- liche abgegeben hat, so ergibt sich ein „unvollständig bestimmter Behauptungs-Glaube“, d. h. der Glaube, daß die Besonderheit irgendeines der mehreren vorgestellten besonderen identischen Be- hauptungs-Wollen-Augenblicke die wirkende Bedingung für jenes wahr- genommene Körperliche abgegeben hat, und ein solcher Glaube ist kein „Behauptungs-Glaube“, weil nicht jener Glaube, auf welchen der Behauptende zielte. Durch Wahrnehmung eines Behauptungskörper- lichen kann aber auch jemandem ein „unbestimmter Behaup- tungs-Glaube“ geweckt werden, nämlich der durch keine Vor- stellung besonderen identischen Behauptungs-Wollens vermittelte Glaube, daß ein besonderes wahrgenommenes Körperliches überhaupt eine Be- hauptung ist, wie wenn z. B. jemand weiß, daß ein vor ihm liegender Brief Behauptungen des A enthält, diese Behauptungen ihm aber „un: verständlich“ sind, weil er die vom Briefschreiber gebrauchte Sprache nicht kennt. Ergibt sich ein „unvollständig bestimmter Be- hauptungs-Glaube, so hat dem Glaubenden die Empfänglichkeit für einen „vollständig bestimmten Behauptungs-Glauben“ gefehlt, das wahrgenommene Körperliche war in Beziehung zu ihm eine „unvoll- ständig wirkende Bezeichnung“, ergibt sich aber ein „unbestimmter Behauptungs-Glaube“, so hat dem Glaubenden die Empfänglichkeit für einen „bestimmten Behauptungs-Glauben“ gefehlt, das wahrgenommene Körperliche war in Beziehung zu ihm eine „unwirksame Bezeich- nung“. Mangelt aber jemandem die eine oder die andere Empfäng- lichkeit, so kann er sich doch in vielen Fällen diese Empfänglichkeit durch besonderes Leisten, insbesondere auch etwa nur durch „Nach- sinnen“, zugehörig machen, und wenn er dann kraft jener Empfäng-