Vergemeinschaftung und Gemeinschaft I9I1 lichkeit, die er sich selbst tätig wirkend zugehörig gemacht hat, den „Behauptungs-Glauben“ gewinnt, so nennen wir diesen seinen Glauben als Wirkungsgewinn eine „wahre Deutung“, „Deutungs-Streben“ nennen wir jenes Streben, in welchem jemand darauf zielt, sich hin- sichtlich eines von ihm wahrgenommenen Körperlichen, das ihm einen „unbestimmten Behauptungs-Glauben“ oder einen „unvollständig be- stimmten Behauptungs-Glauben“ gewirkt hat, die Empfänglichkeit für einen „vollständig bestimmten Behauptungs- Glauben“ zugehörig zu machen, „deuten“ nennen wir das solchem Streben gegebene eigene gegenwärtige Leisten. Es gibt also ein „Deuten unwirksamer Behauptung“ und ein „Deuten unvollständig wirkender Behauptung“. Handelt es sich um ein „Deuten unvollständig wir- kender Behauptung“, so liegt eine „wahre Deutung“ nur vor, wenn der Deutende eben einen „wahren Behauptungs-Glauben“ gewonnen hat, d. h. die Besonderheit jenes der mehreren vorgestellten besonderen identischen Behauptungs-Wollen-Augenblicke, an welche als wirkende Bedingung er glaubt, in Wahrheit dem Behauptenden zugehört hat. Hat jene Besonderheit dem Behauptenden in Wahrheit nicht zugehört, so liegt eine „irrige Deutung“ vor. „Quasi-Bezeichnung“ nennen wir jedes besondere identische Körperliche, das als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besondere empfäng- liche Seelen, die eine Besonderheit jenes Körperlichen wahrgenommen haben, durch „Deuten“ — also besonderes Leisten — einen „wahren Behauptungs-Glauben“ gewinnen. Ist nun der „Sinn“ jedes „absichtlichen Ausdruckes‘“ ein Ge- danke, so kann, da sich in jedem Gedachten ein „Bestimmtes und ein „„Bestimmendes‘‘ findet, sprachliches Bezeichnungskörperliches nur ein Satz‘ sein. Da aber kein wesentlicher Grund vorhanden ist, nur Sprachliches Bezeichnungskörperliches ‚Satz‘ zu nennen, können wir die Worte „Bezeichnungskörperliches“ und „Satz“ als Worte für ein und dasselbe Gegebene, gebrauchen, nämlich für solches iden- tisches Körperliches, das sich auch als „Bezeichnung“‘, als „absichtlicher Ausdruck“ findet. Als „Satzfragment‘ bezeichnen wir jedes ein- zelne Körperliche, das einem mehrheitlichen Bezeichnungskörperlichen angehört, also nicht die Gesamtheit jenes Körperlichen ausmacht. „Satzfragmente‘‘ sind entweder „sinnleere Satzfragmente‘“ oder „Sinnvolle Satziragmente‘‘, „sinnvolle Satzfragmente‘“ sind wieder Sntweder „einsinnige Satzfragmente‘“ oder „mehrsinnige Satzfragmente“. „Sinnleeres Satzfragment‘“ nennen wir jedes Satz- fragment, das nicht als identische wirkende Bedingung dafür in Be- tracht kommt, daß besonderen Seelen, welchen die Bezeichnungs- Empfänglichkeit für jene Sätze, welchen jenes Satzfragment angehört, zugehört. durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Satzfragmentes