20 tungs-Adressaten sind vom Behauptenden bloß als Mittel dafür gedacht, daß dem Behauptungs-Adressaten der Gedanke zugehörig wird, dem Be- hauptenden gehöre ein besonderer (edanke zu. Ein auf eine andere Seele zielender Behauptender kann aber nun, obwohl er stets einen Gedanken als ihm zugehörigen Gedanken behauptet, entweder einen Gedanken behaupten, der ihm selbst zugehört, oder einen Gedanken behaupten, der ihm selbst nicht zugehört. Im ersteren Falle ist das „Behauptungs-Streben“ ein „Urteil-Streben“, der Behauptende ein ‚Urteilender“, das dem „Behauptungs-Streben“ gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“ ein „Urteilen“ und die Behauptung ein „Ur- teil“. Im letzteren Falle ist das Behauptungs-Streben ein „Lüge- Streben“, der Behauptende ein „Lügner“, das dem Behauptungs- Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“ ein „Lügen“ und die Behauptung eine „Lüge“. Jeder Behauptende zielt darauf, der anderen Seele durch deren „Behauptungs-Glauben“ als Mittel einen ‚Urteil-Glauben“ zu wirken, d.h. den Gedanken, der Behauptende habe einen ihm selbst zugehörigen Gedanken behauptet. Aber während jeder Behauptende darauf zielt, der anderen Seele einen wahren Be- hauptungs-Glauben zu wecken, zielt der Urteilende darauf, der anderen Seele durch jenen wahren Behauptungs-Glauben einen wahren Urteil- Glauben zu wecken, hingegen zielt der Lügner darauf, der anderen Seele durch jenen wahren Behauptungs-Glauben einen unwahren ürrigen) Urteil-Glauben zu wecken. Sowohl ein „Urteil“ als auch eine „Lüge“ ist ein „Satz“, nämlich identisches Bezeichnungskörperliches (in Einheit mit besonderndem Allgemeinen), es kann aber eben die in der Welt gegebene Besonderheit irgendeines Satzes bald „Urteil-Satz“, vald „Lüge-Satz“, überdies aber auch etwa „Scherz-Satz“, ‚Übungs-Satz“ usw. sein, je nachdem als Mittel zu welchen weiteren Veränderungen der Bezeichnende jenes Körperliche gedacht hat. Jede Behauptung ist nun absichtlicher unmittelbarer Ausdruck eines Behauptungs-Wollens, ein „Urteil“ aber ist überdies noch ab- sichtlicher mittelbarer Ausdruck eines Gedankens. Jener nämlich, dem ein Behauptungs-Glaube zugehört, gewinnt weiter den „Urteil- Glauben“ nur dann, wenn ihm zunächst eine Empfänglichkeit für die ‚Urteil- Vorstellung“ zugehört, d. i. ein Wissen um besonderes „identisch begründetes Verhältnis“, in welchem besonderer, einer Seele zugehöriger Gedanke zu dem Wollen jener Seele, solchen Gedanken zu behaupten, steht, und wenn ihm ferner ein besonderer Umstände- gedanke als Empfänglichkeit für den „Urteil-Glauben“, d. h. für den Glauben, daß die Behauptung ein Urteil sei, zugehört. Solcher Um- ständegedanke ist insbesondere der Gedanke an die „Wahrheitsliebe“ des Behauptenden, d. h. an solches dem Behauptenden zugehöriges Allgemeines, welches es ausschließt, daß jener Behauptende ein „Lügen“ IV. Kapitel.