Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, 211 als „Verbesserung des ihn betreffenden Interessengesamtzustandes“ denkt. Jede „Behauptung“ ist also, woferne sie „Urteil“ ist, insoferne absicht- licher mittelbarer Ausdruck des behaupteten Gedankens, als sie als wir- kende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß eine andere Seele den wahren Gedanken gewinnt, der behauptete Gedanke stehe als ein dem Behauptenden zugehöriger Gedanke in einem besonderen Verhältnisse zu seinem Behauptungs-Wollen. Sagen wir also, daß „Urteilen“ ein „Gedanken ausdrücken“ ist, so meinen wir eigentlich, daß „Urteilen“ ein „Gedanken mittelbar ausdrücken“, jedoch als „Behaupten“ ein „Behauptungs-Wollen unmittelbar ausdrücken“ ist. Hin- gegen ist jede „Lüge“ zwar auch als „Behauptung“ „Ausdruck“ eines Be- hauptungs-Wollens, aber nur „Schein-Ausdruck“ eines Gedankens. So- wohl das „Lüge-Streben“ als auch das „Heuchel-Streben“ ist ein „Fäl- schungs-Streben“, nur zielt der .„nach eigener Lüge Strebende“ auf eine Fälschung, welche die wirkende Bedingung dafür abgeben wird, daß eine andere Seele den irrigen Glauben an einen absichtlichen Aus- druck gewinnt, während der „nach eigenem Heuchel Strebende“ auf eine Fälschung zielt, welche die wirkende Bedingung dafür abgeben wird, daß eine andere Seele den irrigen Gedanken an einen trieb- haften Ausdruck gewinnt. Hat ein „Lügen“, d. h. ein „Gedanken Scheinbar ausdrücken“ Erfolg, so wird dem Adressaten auch ein „Urteil- Glaube“, aber eben ein „irriger Urteil-Glaube“ zugehörig. Jedoch kann Selbstverständlich je nach dem der anderen Seele zugehörigen Umstände- gedanken jemandes „Urteilen“ entweder einen wahren Urteil-Glauben oder einen unwahren Lüge-Glauben der anderen Seele, und jemandes „Lügen“ entweder einen unwahren Urteil-Glauben oder einen wahren Lüge-Glauben der anderen Seele herbeiführen. Jede „Behauptung“ ist also nicht nur „Behauptungs-Glaube-Werbung“, sondern auch „Urteil- Glaube-Werbung“, und zwar entweder „Urteil“ oder „Lüge“ inso- ferne, als sie vom Behauptenden als Mittel dafür gedacht wurde, in der anderen Seele einen wahren oder unwahren Urteil-Glauben zu wecken, Als „Werbung-Seelenaugenblick“ bezeichnen wir aber jeden Seelenaugenblick, in welchem jemand darauf zielt, einer anderen Seele besonderes Seelisches dadurch zugehörig zu machen, daß er ihr zu- nächst den Glauben weckt, der Tätige wolle ihr solches Seelisches Zugehörig machen, „Werben“ nennen wir das solchem Seelenaugen- blicke gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“, „Werbung“ nennen wir jenes Körperliche, welches ein „Werber“ verwirklicht, damit der anderen Seele durch dessen Wahrnehmung besonderes Seelisches zu- gehörig werde. Hingegen nennen wir „Anregung-Seelenaugen- blick“ jeden Seelenaugenblick, in welchem jemand darauf zielt, einer anderen Seele besonderes Seelisches zugehörig zu machen, ohne daß 56 Zunächst den Glauben an solches Wollen des Tätigen gewinnt 1A4*