240 vn Kapitel. tun, werde ich durch Klage gegen Sie Zwangsvollstreckung herbei- führen‘. Nun finden wir aber gerade diese „Normalform‘“ des An- spruchkörperlichen, in welcher zwei Sätze durch „und wenn‘“ oder „Sonst‘‘ verbunden werden, im Gegebenen verhältnismäßig selten, viel- mehr gewöhnlich andere „Formen“, So finden wir sehr häufig als Anspruchkörperliches nur einen Satz, welcher sich als zweifache Behauptung, nämlich als einschließende Behauptung des „Eigen-Wunsch- bzw. Furcht-Gedankens‘‘ und als eingeschlossene Behauptung dcs „„Ander- Soll-Gedankens‘“ darstellt, wie etwa in den Beispielen: „Ich wünsche, daß Du mir ein Glas Wasser bringst‘ oder „Ich wünsche, daß Sie das Zimmer verlassen‘‘ oder „Ich wünsche, daß Sie mir den Betrag von 2000 Kronen zurückzahlen‘. Diese gegenüber der „Normalform“ ver- kürzte Form wird vom Ansprucherheber immer dann gebraucht, wenn er annimmt, daß dem Anspruchadressaten die Empfänglichkeit für den entsprechenden der eingeschlossenen Behauptung gemäßen Glauben zu- gehört, der Anspruchadressat also schon aus der Behauptung des „Eigen-Wunsch- bzw. Furcht-Gedankens‘ und besonderen von ihm ge- wußten Umständen erkennen wird, daß der Ansprucherheber ihm auch noch einen Soll-Gedanken zugehörig machen will. Wieder eine andere Form von Anspruchkörperlichem ist jene, welche sich von der Form: „Ich wünsche, daß Du mir ein Glas Wasser bringst‘ dadurch unter- scheidet, daß sich in ihr die Worte: „Ich beanspruche von Ihnen ...“, „Ich bitte Sie...“, „Ich befehle Ihnen...“ finden. Wenn zunächst jemand vorhat, einem Anderen gegenüber Etwas zu behaupten und weiß, daß dem Anderen die Empfänglichkeit für den entsprechenden Behauptungsglauben noch nicht zugehört, so setzt er seiner Behaup- tung die Worte: ‚Ich behaupte, daß ...‘ voran, er sagt also z. B. nicht: „Es wird regnen‘‘, sondern: „Ich behaupte, daß es regnen wird‘, In solchem Falle liegen aber zwei Behauptungen vor, da mit den Worten: „Ich behaupte‘ behauptet wird, daß dem Redenden der Gedanke zu- gehöre, „daß er einen folgenden Satz in Behauptungs-Absicht bilden werde‘‘, während mit den Worten „daß es regnen wird‘, behauptet wird, daß dem Redenden der Gedanke zugehöre, „daß es regnen wird“, Die beiden Bezeichnungskörperlichen „Ich glaube, daß es regnen wird“ und „Ich behaupte, daß es regnen wird‘ haben also einen je anderen Sinn, da mit dem ersteren Bezeichnungskörperlichen nur ein Gedanke bedeutet wird, während mit dem zweiten Bezeich- nungskörperlichen zwei Gedanken bedeutet werden, so daß also das erstere Bezeichnungskörperliche nur einen Satz darstellt, während das zweite Bezeichnungskörperliche zwei in besonderer Weise ver- bundene Sätze darstellt. Die Meinung, daß diese beiden Bezeichnungs- körperlichen einen und denselben Sinn haben, und je einen Satz dar- stellen, kann nur entstehen, wenn man übersieht, daß „Glauben“ eine