310 VI, Kapitel. bezeichnet, welche als grundlegende Bedingung für besondere Leistung jenes, dem solche Bestimmtheit zugehört, in Betracht kommt, bezeichnet das Wort „Leistungsunfähigkeit“ solche seelische oder leibliche Bestimmtheit, welche nicht als grundlegende Bedin gung für besondere Leistung jenes, dem solche Bestimmtheit zugehört, in Betracht kommt. „Leistungsfähigkeitsgedanke“ nennen wir jeden Gedanken daran, daß dem Denkenden selbst — „Eigenleistungsfähigkeits- gedanke“ — oder einem Anderen — „Anderleistun gsfähigkeits- gedanke“ — eine besondere Fähigkeit zugehört, Ebenso gibt es auch „Eigenleistungsunfähigkeitsgedanke“ und „Ander- leistungsunfähigkeitsgedanke“. Einen „zu besonderer Lei- stung fähigen Menschen“ nennen wir jenen Menschen, dem die „seelische“ und „leibliche“ Leistungsfähigkeit für besondere Leistung zugehört. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das Wort „Leistungs- fähigkeit“ ein Beziehungswort ist, da es stets besonderes Allgemeines in Beziehung zu besonderer Wirkung (Leistung) bezeichnet. Auch das Wort „Leistungstauglichkeit“ ist ein Beziehungswort, da es solche Be- stimmtheit bezeichnet, welche in Zugehörigkeit zu anderen Einzelwesen als der Seele oder dem Leibe jenes Menschen, welcher als „Tätiger“ in Betracht kommt, eine grundlegende Bedingung für besondere Leistung jenes Menschen abgeben kann. „Leistungstauglichkeit“ ist entweder eine „einfache Leistungstauglichkeit“ oder eine „nehrfache Leistungstauglichkeit“. Den Gegensatz zur „Leistungstauglich- keit“ bildet die „Leistungsuntauglichkeit“, d. h. solches All- gemeines, das nicht als grundlegende Bedingung für besondere Leistung in Betracht kommt. Solches Einzelwesen, dem besondere Tauglichkeit zugehört, nennen wir ein „zu besonderer Leistung tau gliches Einzelwesen“. Jede „Leistungsgeeignetheit‘“, welche in Einheit mit besonderndem Allgemeinen besonderen Einzelwesen zugehört, nennen wir eine „Brauch- barkeit“ („Gebrauchbarkeit‘“) und jedes solche Einzelwesen ein „für besondere Leistung brauchbares (gebrauchbares) Einzelwesen“. „Von Etwas Gebrauch machen“, „Etwas ge- brauchen“ heißt aber nichts anderes als: „absichtlich einem be- sonderen Einzelwesen jene Veränderung wirken, für welche eine ihm zugehörige Brauchbarkeit als grundlegende Be- dingung in Betracht kommt“. Deshalb ist jedes Leisten ein „Gebrauch machen‘, da jeder Leistende stets von seinem Leibe zu- gehörigen Bestimmtheiten und in zahlreichen Fällen auch von anderen Kinzelwesen zugehörigen Bestimmtheiten Gebrauch macht. Hingegen macht ein Leistender in seinem besonderen Leisten nicht eigentlich von seiner seelischen „Fähigkeit‘“ Gebrauch, da er in seinem Leisten keines- wegs absichtlich seiner Seele besondere Veränderung wirkt, für welche