Die Macht. jene seelische Fähigkeit als grundlegende Bedingung in Betracht kommt. Der Leistende ‚nutzt‘ vielmehr nur in seinem besonderen Leisten die ihm zugehörige seelische Fähigkeit für jene Leistung. Das „Nutzen“ unterscheidet sich aber vom ‚„Gebrauchen‘“, wie noch darzulegen ist. Ein „brauchbares Einzelwesen‘‘ kann entweder ein „einfach brauch- bares Einzelwesen‘ oder ein ‚mehrfach brauchbares Einzel- wesen‘ sein. Ein „mehrfach brauchbares Einzelwesen‘“ ist jenes Einzelwesen, welchem entweder eine mehrfache Brauchbarkeit oder mehrere einfache Brauchbarkeiten zugehören. Ein „brauchbares Einzel- wesen‘“‘ ist ferner entweder ein „für besondere Leistung einmalig brauchbares Einzelwesen‘“, wenn es im besonderen Gebrauche die Brauchbarkeit für weitere Leistungen solcher Art verliert, oder ein „für besondere Leistung mehrmalig brauchbares Einzel- wesen“. Ferner müssen wir „in besonderem Gebrauche ver- gängliches Einzelwesen von „in besonderem Gebrauche unvergänglichem Einzelwesen‘“ unterscheiden. Ein „in be- sonderem Gebrauche vergängliches Einzelwesen‘‘ ist jenes Einzelwesen, welches in besonderem Gebrauche als solches Einzelwesen ver. geht. Unterscheidet man ‚„unverbrauchbare Einzelwesen‘“ von ‚,ver- brauchbaren Einzelwesen‘‘, so liegt insoferne eine ungenaue Rede vor, als man mit dem Worte „verbrauchbares Einzelwesen‘‘ eigentlich ein Einzelwesen meint, das in besonderem Gebrauche „verbraucht“ wird, während es in anderem besonderen Gebrauche nicht „ver- braucht“ wird. So wird z, B. ein „Stock‘‘ nicht verbraucht, wenn ich mit ihm einen Schlag führe, er wird hingegen „verbraucht“, wenn ich ihn als Feuerungsmaterial gebrauche. Jedes Allgemeine, das eine „Leistungsgeeignetheit“ darstellt, ist als solche Leistungsgeeignetheit auch ein Wert, und zwar, wie wir sagen können, ein, Leistungs-Grundlage-Wert“, insoferne solches Allgemeines als grundlegende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besondere Seelen durch besondere eigene Leistung Lust gewinnen. Jede „Brauchbarkeit“ stellt also einen besonderem Einzelwesen zuge- hörigen „Leistungs-Grundlage-Wert‘“ dar und jedes „brauchbare Einzel- wesen“ ist ein „wertvolles Einzelwesen“. Es gibt aber nicht nur „Leistungs- Grundlage-Werte“, sondern auch „Leistungs-Wirk-Werte“, vor allem das hinsichtlich jener Leistung richtige Wollen, und „Leistungs-Quasi- Werte“, nämlich solche Allgemeine, durch deren Zugehörigkeit zu be- Sonderen Einzelwesen die Verhinderung einer besonderen Leistung aus- geschlossen ist, Während wir aber sagen, daß ein Tätiger von be- Sonderen „Leistungs-Grundlage-Werten“ Gebrauch mac ht, indem er besonderen Einzelwesen kraft ihnen zugehöriger „Leistungs-Grundlage- Werte“ besondere, von ihm gewollte Veränderungen wirkt, können wir in genauer Rede nicht sagen, daß ein Tätiger von besonderen „Leistungs-