312 YI. Kapitel. Wirk-Werten“ und „Leistungs-Quasi-Werten“ Gebrauch macht, wohl aber können wir sagen, daß er jene letzteren Werte „nützt“, „benutzt“, „ausnützt“, „verwertet“, was aber auch hinsichtlich der Leistungs-Grund- lage-Werte gesagt werden kann. „Brauchbarkeit“ ist also offenbar eine Besonderheit von „Nutzbarkeit“ („Benützbarkeit“, „Verwertbarkeit“) und, as frägt sich, was „Nutzbarkeit schlechtweg“ ist. Zur Bestimmung dieses Gegebenen gehen wir zunächst von Worte „Nützen“ im Sinne von „Das nützt“, „Es nützt mir“, „Das nützt nichts“, also im Sinne von „Nützlichkeit“ aus. Das Wort „nützen“ ist nun Beziehungswort, das besonderes identisches Allgemeines als identische wirkende oder grund- legende oder fördernde Bedingung für die Verwirklichung besonderen Wertes bezeichnet. Das Wort „nützen“ bezeichnet also ein besonderes ‚identisches Verhältnis“, das aber keineswegs bloß eine besondere „iden- ische Wirkenszusammengehörigkeit“ oder gar eine besondere „Richtung zarfolgreichen tätigen Wirkens“ sein muß. Sagt man „Etwas nützt mir“, so kann gemeint sein, daß Etwas als wirkende oder als grundlegende der als fördernde Bedingung für die Verwirklichung eines auf mich yezogenen Wertes in Betracht kommt, und es muß keineswegs ge- neint sein, daß „ein Mensch mir in tätigem Wirken nützt“. Ein be- zonderes identisches Allgemeines, das „nützt‘‘, also als identisches be- lingendes Allgemeines in einem identischen Verhältnisse „Nützen‘“ steht, nennen wir eine „identisches Nützendes‘“. Wir nennen ferner die Zugehörigkeit besonderen „identischen Nützendens“ zu besonderem Einzel- wesen „Nützlichkeit‘ und solches Einzelwesen ein „nützliches Einzelwesen‘“. Als „identischen Nutzen‘ bezeichnen wir jene Wertverwirklichung, zu ‚welcher ein „identisches Nützendes‘“ in einem ‚dentischen Verhältnisse steht bzw. auch jenen Wert, der sich als iden- tischer Gewinn in jener Wirkung findet, Selbstverständlich kann auch aine Seele ein „nützliches Einzelwesen‘“ sein, insoferne ihr „identisches nützendes Seelisches‘‘, z. B. besonderes Wollen, zugehört, Nicht jedes ‚nützliche‘ Einzelwesen ist ein „brauchbares‘‘ Einzelwesen. So ist z. B. die „Sonne‘‘ im höchsten Grade „nützlich“, da sie Licht und Wärme spendet, aber sie ist kein „brauchbares“ Einzelwesen, weil ihr nicht solches Allgemeines zugehört, kraft dessen ihr durch tätiges Wirken eine wertverwirklichende Veränderung zugehörig gemacht werden kann. jene „nützlichen Einzelwesen‘‘ aber, deren „Nützlichkeit“ zugleich eine „Brauchbarkeit‘ darstellt, nennen wir im besonderen „nutzbare Einzel- wesen‘. „Nutzbarkeit‘“ (== ,,Brauchbarkeit“) ist also nur besondere „Nützlichkeit‘“. ‚Nützlichkeit‘ ist ferner entweder „absichtliche Nützlichkeit‘“ oder „zufällige Nützlichkeit“. „Absichtliche Nützlichkeit‘‘ liegt vor, wenn einem besonderen Einzelwesen ‚„Nützen- des‘ absichtlich tätig gewirkt wurde, „zufällige Nützlichkeit‘ liegt vor, wenn einem besonderen Einzelwesen „‚Nützendes‘“ auf andere Weise