a Die Macht. a 317 bewirkung nötige Zeitraum“ zu unterscheiden, d. h. jener Zeit- raum, welcher von einem besonderen Zeitpunkte, in welchem besonderes Einzelwesen noch nicht „verfügbar“ ist, bis zum Eintritte seiner „Ver- fügbarkeit“ kraft irgend eines (absichtlichen oder zufälligen) Wirkens ver- streichen muß. Ist dieser Zeitraum sehr klein, so spricht man gewöhn- lich schon im Beginne jenes Zeitraumes von „Verfügbarkeit“. So sagt man z. B.: „Ein Gewehr steht Ihnen zur Verfügung“, wenn es auch erst aus dem Nebenzimmer geholt werden muß, um eigentlich „verfüg- bar“ zu sein. Jene besondere Wirkung, in welcher ein besonderes Einzelwesen für besondere Leistung besonderen Menschens „verfügbar“ wird, nennen wir die „Verfügbarkeitswirkung“. Nun muß aber detont werden, daß das Wort „Verfügbarkeit“ ein Beziehungswort ist, da jenes Einzelwesen für besondere Leistung besonderen Menschens in besonderem Zeitpunkte verfügbar ist, welchem die Grundlage dafür zugehört, daß jener Mensch durch ein tätiges Wirken jenem KEinzel- wesen besondere absichtliche Veränderung wirken kann. So wie aber jede Beziehung besonderer Einzelwesen in der Welt dadurch „gewirkt“ werden kann, daß entweder dem einen oder dem anderen Einzelwesen Allgemeines als Grund jener Beziehung zu bereits vorhandenem zweiten Beziehungsgrunde gewirkt wird, oder aber erst beiden HEinzelwesen die Beziehungsgründe je einzeln gewirkt werden, kann auch die Be- ziehung „Verfügbarkeit“ auf sehr verschiedene Weise, und zwar nicht bloß durch eine Veränderung jenes Einzelwesens, das ver- fügbar „wird“, gewirkt werden. Die „Verfügbarkeitswirkung“ als jene Wirkung, in welcher besonderes Einzelwesen für besondere Leistung desonderen Menschens „verfügbar wird“, kann nämlich zunächst erstens darin bestehen, daß entweder a) besonderer Körper als „ort-bereit brauchbarer Körper“ erzeugt wird, oder b) darin, daß besonderem, be- reits vorhandenem Körper Brauchbarkeit oder (und) Ort-Bereitschaft zugehörig wird, oder c) darin, daß besonderer Seele Brauchbarkeit oder und) besondere Aufmerksamkeit zugehörig wird. In diesen Fällen sprechen wir von einer „am verfügbar werdenden Einzelwesen aintretenden Verfügbarkeitswirkung“. Die „Verfügbarkeits- wirkung“ kann ferner zweitens darin bestehen, daß dem Leibe des ıunmehr in Verfügbarkeitsbeziehung zu besonderem Einzelwesen treten- den Menschen solche Ortsbestimmtheit zugehörig wird, kraft welcher er nunmehr über jenes Einzelwesen verfügen kann. In diesem Falle sprechen wir von einer „am in Verfügbarkeitsbeziehung tretenden Menschen eintretenden Verfügbarkeitswirkung. Solche „Ver- fügbarkeitswirkung“ liegt z. B. vor, wenn A an einen Tisch tritt, auf welchem sich ein Glas Wasser befindet, so daß er nun in einem tätigen Wirken das Glas Wasser an seinen Mund führen kann. Solche „Verfügbarkeitswirkung“ liegt z. B. auch vor, wenn A. in ein Zimmer