320 VI, Kapitel, a Gelegenheit für mehrere Menschen“ oder eine „sukzessiv konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ sein. Eine ‚simultan konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ liegt vor, wenn eine Gelegenheit von mehreren Menschen gleichzeitig aus- genützt werden kann, eine „sukzessiv konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ liegt hingegen vor, wenn eine Gelegenheit von mehreren Menschen in aufeinander folgenden Zeitpunkten ausgenützt werden kann. Jede Gelegenheit in der Welt ist also entweder eine „Gelegen- heit für einen Menschen“ oder eine „Gelegenheit für mehrere Menschen“, keine Gelegenheit aber ist eine „Gelegenheit für alle Menschen“. Aller- dings spricht man davon, daß besonderes in der Welt Gegebenes, z. B. das Gegebene „Luft“, für alle Menschen „verfügbar“ sei. Indes sind in Wahrheit für jeden besonderen Menschen in jedem gegebenen Zeit- punkte nur besondere „Teile“ der „Luft“ verfügbar, z. B. ist für jenen, der am 17. Jan. 1930 in Berlin weilt, gewiß an jenem Tage nicht die „Luft“ in Hongkong „verfügbar“, Sagt man also, daß besonderes Ge- gebenes jederzeit für alle Menschen „verfügbar“ sei, so meint man ent- weder, daß für jeden Menschen in jedem Zeitpunkte Gegebenes solcher Art verfügbar sei, oder man meint, daß jeder Mensch jederzeit sich Gegebenes solcher Art verfügbar machen kann. Wenn nun von zwei Menschen, in Beziehung zu welchen ein besonderes, durch Leistung verwirklichbares Allgemeines ein Wert ist, in besonderem Zeitpunkte nur der eine Mensch in der Beziehung der Gelegenheit für jene Leistung steht, so nennen wir jenes innerhalb der Gelegenheit be- sonderem Einzelwesen zugehörige Allgemeine, mit dessen Sonderung von anderem besonderen Einzelwesen dieselbe Leistungs-Gelegenheit für den anderen Menschen nicht besteht, den „Leistun gs-Gelegenheits- Vorteil“ des „Gelegenheitsbezogenen“, hingegen jenes Allgemeine in Sonderung von jenem anderen besonderen Einzelwesen den „Leistungs- Gelegenheits-Nachteil“ des „Gelegenheitsunbezogenen“, Als „Vorteil“ einer besonderen Seele und als „Nachteil“ einer anderen besonderen Seele bezeichnen wir überhaupt jedes auf beide Seelen als Wert bezogene Allgemeine, woferne es a) solchem Einzelwesen zu- gehört, dem zugehörig es wegen der sonstigen Lage eine Bedingung für Lustgewinn der einen Seele abgeben kann, hingegen b) solchem Einzelwesen nicht zugehört, dem zugehörig es wegen der sonstigen Lage eine Bedingung für Lustgewinn der anderen Seele abgeben kann. Jener Mensch, für dessen Seele das in der Welt verwirklichte be- sondere Wertallgemeine wegen der sonstigen Lage die Bedingung eines Lustgewinnes abgeben kann, ist „im Vorteil“, er ist der „Bevor- teiligte“, jener Mensch hingegen, für dessen Seele das in der Welt verwirklichte besondere Wertallgemeine wegen der sonstigen Lage