Die Macht. 331 die „abgeleitete Macht‘‘ als „abhängige Macht‘, die „ursprüngliche Macht“ als „unabhängige Macht“ bezeichnet. Mit solcher Rede kann aber nur gemeint sein, daß jener, der eine „ursprüngliche Macht“ besitzt, vor der Begründung dieser seiner Macht ein „un- abhängiger Anwärter“ auf diese Macht war, während jener, der eine „aus Ursprungs-Andermacht abgeleitete Macht“ besitzt, vor der Be- gründung dieser seiner Macht ein „abhängiger Anwärter“ auf diese Macht war, „abhängig“ nämlich vom Inhaber der „Ursprungs-Macht“. Ein „abhängiger Herrscher“ ist also z. B. jener Herrscher, dem weitere eigene Herrschermacht kraft der Herrschermacht eines Anderen be- gründet werden kann. „Macht“ ist ferner entweder eine „selbständige Macht“ oder eine „unselbständige Macht“ Eine „selbständige Macht“ liegt dann vor, wenn in der Welt eine Gesamtheit von Allgemeinen gegeben ist, welche als grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen, daß jemand kraft seines Wollens als wirkender Bedingung eine besondere Leistung vollbringt. Eine je unselbständige Macht jedes von zwei (bzw. mehreren) Menschen liegt hingegen vor, wenn in der Welt eine Gesamtheit von Allgemeinen gegeben ist, welche als grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen, daß zwei (bzw. mehrere) Men- schen kraft ihnen zugehöriger Wollenaugenblicke als mitwirkender Bedingungen zusammen cine besondere Leistung vollbringen, Eine solche Gesamtheit von Allgemeinen nennen wir eine „Macht mit zwei (oder mehreren) Machthabern“ und jeden dieser Macht- haber nennen wir einen „unselbständigen Machthaber“. Wir können auch die „selbständige Macht“ als eine „Wirkungs-Macht“, die „unselbständige Macht“ als eine „Mit-Wirkungs-Macht“ be- zeichnen. Hat jemand hinsichtlich besonderer Leistung eine „unselb- ständige Macht“, aber überdies die selbständige Macht, die notwendige Mit-Wirkung eines Anderen (oder mehrerer Anderer) zu veranlassen, So sagen wir, daß er die „quasi-selbständige Macht“ jener Leistung habe. Eine „Macht“ ist ferner entweder „unwiderstehliche Macht“ „Zwangsmacht“‘) oder „widerstehliche Macht“. Eine „unwider- Stehliche Macht“ steht jemandem zu, er ist also „unwiderstehlicher Machthaber“, wenn und insoweit in der Welt Allgemeine gegeben sind, welche als grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen, daß jemand einen Widerstand, welcher der Erzielung einer besonderen Leistung durch ihn entgegengesetzt wird, überwindet, Das, was wir als „unwiderstehliche Macht“ bezeichnen, ist also eigentlich eine „Häu- fung zweier Mächte“ eines Machthabers, nämlich einer Macht be- sonderer Leistung und einer Macht, jemandes Widerstand gegen diese Leistung zu brechen. Sagen wir etwa in besonderer Lage, daß A die