Die Macht. 367 unterscheidet ferner eine „Selbst-Bindung‘“ und eine „Ander- Bindung“, welche Unterscheidung wir jedoch erst in späterem Zu- sammenhange erörtern werden. Wenn wir nun den Sinn der Worte „Sollen“, „Schuld“, „Haftung“, „Verantwortlichkeit“, „Verbindlichkeit“ und „Bindung“ erörtert haben, so drängt sich die Frage auf, welchen Sinn das vielgebrauchte Wort „Pflicht“ hat, ob denselben oder ob anderen Sinn als jene Worte. Bei Nennung des Wortes „Pflicht“ stellt sich auch der Gedanke an das Gegebene „Sittlichkeit“ ein, ferner aber auch‘an die Gegebenen „Sitte“ und „Gewohnheit“, da das Wort „Pflicht“ nur ein „Verbalabstraktum“ zum Worte „pflegen“ im Sinne von „die Sitte oder Gewohnheit haben“, ist. Um nun zunächst das Gegebene „Gewohnheit“ zu bestimmen, gehen wir aus von der Tatsache, daß häufig zwischen Seele und Leib eines und desselben Menschen ein und derselbe Wirkenszusammenhang in verschiedenen aufeinanderfolgenden Zeitpunkten besteht. Wissen wir z.B., daß A. täglich um !/,9 Uhr früh sein Haus verläßt und wollen wissen, warum dem so ist, so werden wir, falls wir an A. eine bezügliche Frage richten, eine von drei grundsätzlich verschiedenen Antworten erhalten können, welche wir in typischen Redensarten darstellen, näm- lich 1. „Weil ich um 9 Uhr im Bureau sein will“, oder 2. „Ich tue es aus Gewohnheit“ („Ich weiß selbst nicht, ich tue es aus Gewohnheit“), oder 3. „Das ist nur Zufall, daß ich täglich um !/4,9 Uhr ausgehe“. Im ersten Falle meint der Redende, daß die wirkende Bedingung für sein tägliches Verlassen des Hauses in jenem Zeitpunkte stets ein Wollen abgibt, derart, daß alle diese Wollenaugenblicke Besonderheiten eines und desselben identischen Wollens sind, nämlich des Wollens, um !/,9 Uhr auszugehen, um um 9 Uhr im Bureau einzutreffen. Jeder dieser Wirkensfälle kommt also dadurch zustande, daß das Wissen des A, „es sei 14,9 Uhr“, eine wirkende Bedingung dafür abgibt, daß er Un- lust daran gewinnt, es bestehe die Möglichkeit, daß er um 9 Uhr nicht im Bureau sein werde, kraft welcher Unlust ihm dann stets das Wollen zugehörig wird, jetzt um 1/9 Uhr das Haus zu verlassen und ins Bureau zu gehen. In solchem Falle nennen wir die „Folge gleichartiger Wirkensfälle“ eine „Wirkenswiderholung kraft identischen Wollens‘“ oder, da in diesem Falle stets ‚Handlungen‘ vorliegen, eine „Handlungs-Widerholung kraft identischen Wollens“. Im zweiten unserer Antwortfälle gibt der Redende auch eine iden- tische wirkende Bedingung der gleichartigen Wirkensfälle an, aber keineswegs ein identisches Wollen, sondern Etwas, was er „Gewohnheit“ nennt. In solchem Falle weiß zwar der gleichartig Wirkende, daß es eine identische wirkende Bedingung in allen diesen Wirkensfällen gibt, er kann aber diese identische wirkende Bedingung nicht in ihrer Be- sonderheit angeben, weshalb er auch etwa antwortet: „Ich weiß selbst