Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 383 „In Aussicht-Stellung durch vergangenes bzw. gegenwärtiges Eigen- Verhalten bedingten Ereignisses‘ ist also keine In Aussicht-Stellung eigenen Verhaltens, sondern nur die In Aussicht-Stellung einer Folge eigenen vergangenen bzw. gegenwärtigen Verhaltens. „In Aus- sicht-Stellung durch Anderverhalten bedingten EKreig- nisses‘“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein be- sonderes Ereignis eintreten wird, für welches in einem Ander-Ver- halten die Bedingung liegt. „In Aussicht-Stellung von Eigen- Verhalten abhängig gedachten Ereignisses“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein besonderes Ereignis eintreten würde, wenn sich der Behauptende in besonderer Weise verhält, „In Aus- sicht-Stellung von Ander-Verhalten abhängig gedachten Ereignisses“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein besonderes Ereignis eintreten würde, wenn sich ein Anderer in be- sonderer Weise verhält. Die Behauptung des „Ander - Interesse - Ge- dankens“ in jeder Verhalten-Werbung stellt sich nun stets dar als eine „In Aussicht-Stellung von Ander-Verhalten abhängig gedachten Er- eignisses“, nämlich entweder a) als Behauptung des Gedankens, daß eine günstige Verschiebung des den Adressaten betreffenden Inter- essengesamtzustandes eintreten würde, wenn er sich werbungsgemä ß verhalten würde, oder b) als Behauptung des Gedankens, daß eine un- günstige Verschiebung des den Adressaten betreffenden Interessen- gesamtzustandes eintreten würde, wenn er sich werbungswidrig ver- halten würde. Die in einer Verhalten-Werbung enthaltene „In Aus- Sicht-Stellung abhängig gedachten günstigen Ereignisses“ ist entweder eine „Empfehlung“ oder eine „Zusicherung“. Die in einer Ver- halten-Werbung enthaltene „In Aussicht-Stellung abhängig gedachten ungünstigen Ereignisses“ ist entweder eine „Warnung“ oder eine „Drohun g“. Die in einer Verhalten-Werbung enthaltene „Empfehlung“ ist wieder entweder a) eine „In Aussicht-Stellung von werbungs- gemäßem Ander-Verhalten abhängig gedachten, nicht durch Eigen-Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“, oder b) eine „In Aussicht-Stellung von werbungsgemäßem Ander-Ver- halten abhän gig gedachten, nicht durch zurechnendes Eigen- Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“, oder c) eine „In Aussicht-Stellung von werbungsgemäßem Ander-Verhalten abhängig gedachten, durch zurechnendes Eigen- Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“. Hingegen ist jede in einer Verhalten „Werbung enthaltene „Zusicherung“ die „In Aussicht- Stellun g eines von werbungsgemäßem Verhalten abhängig gedachten, durch zurechnendes Eigen-Verhalten und Er- fahrung der Werbung-Entsprechung bedingten günstigen Ereignisses“. Ein Beispiel für eine „Empfehlung“ der unter a) ge-