Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 387 nauer Rede von einer „Versprechung mit Eigen-Soll-Anwart- schafts-Behauptung“, können aber im allgemeinen der Einfach- heit halber nur von der „Eigen-Soll-Behauptung“ in jeder Versprechung reden. Ebenso wie ein „Anspruch“ häufig in Form einer „einschließen- den“ und einer „eingeschlossenen“ Behauptung auftritt, insbesondere aber auch in der Form: „Ich beanspruche von Ihnen, daß ...“, tritt auch eine Versprechung in den verschiedensten Formen, insbesondere auch in der Form „Ich verspreche Ihnen, daß...“ auf. „Ver- sprechung-Seelenaugenblick“ nennen wir jeden Seelenaugen- blick, in welchem jemand darauf zielt, einem Anderen Etwas zu ver- sprechen, „versprechen“ („eine Versprechung geben“, „eine Ver- sprechung leisten“) nennen wir das solchem Seelenaugenblicke ge- gebene „eigene gegenwärtige Leisten“, „Versprechunggeber“ („Ver sprechenden“) nennen wir jede Seele, welcher ein solcher Seelenaugen- blick zugehört, „Versprochenes“' nennen wir jedes Verhalten, welches mit einer Versprechung in Aussicht gestellt wurde. „Versprechung- adressat“ ist jene Seele, welcher Etwas versprochen wurde, „Ver- sprechungempfänger“ ist jener, dem ein ‚„Versprechung- Glaube“ zugehört, d. h. der Glaube, daß ihm Etwas versprochen wurde. Von „Versprechung-Glauben“ ist aber „der versprechunggemäße Glaube“ zu unterscheiden, nämlich der Glaube des Versprechung- adressaten, daß der Versprechende durch seine Versprechung das von ihm behauptete Sollen, bzw. die von ihm behauptete ergänzte Sollen- Anwartschaft begründet habe. Dieser „versprechunggemäße Glaube“ ist ferner wieder zu unterscheiden vom „Glauben an die Versprechung- Erfüllung“, d. h. vom Glauben des Versprechungempfängers, daß dem WVersprechenden das versprochene Verhalten zugehörig werden wird, Offenbar kann einem Versprechungempfänger ein „versprechung- gemäßer Glaube‘ ohne einen „Glauben an die Versprechung-Erfüllung““ zugehören. Sagt man etwa: „Ich glaube Ihren Versprechungen nicht‘‘, So meint man allerdings meist den Mangel eigenen Glaubens an die Versprechung-Erfüllung, weil man jede günstige Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung schon eine „Versprechung“ nennt. Jeder Versprechende zielt aber darauf, im Adressaten durch einen „Versprechung-Glauben“ und einen „versprechunggemäßen Glauben“ einen „Versprechung-Er- füllun g-Glauben“ zu wecken, er zielt also auf den Glauben des Adres- saten, daß dem Versprechenden das versprochene Verhalten wegen seines wahren Gedankens an das eigene Sollen zugehörig werden wird. Jeder „Versprechungerfüllungs-Seelenaugenblick“ ist ein besonderer „Anspruch erfüllungs-Seelenaugenblick“, nämlich ein Verhalten-Seelenaugenblick, in welchem solcher Anspruch erfüllt wird, durch welchen eine eigene, dann durch jene Versprechung ergänzte Sollen-Anwartschaft begründet wurde.