500 = VIII. Kapitel. „Mehrere an einen Adressaten gerichtete unselbständige Verhalten- Werbungen“ liegen vor, wenn eine und dieselbe Verhalten-Werbung von mehreren Werbern an einen und denselben Adressaten gerichtet wird und jeder der Werber weiß, daß seine Verhalten-Werbung nur als eine mit den anderen Verhalten-Werbungen wirkende Bedingung besonderes Verhalten des Adressaten veranlassen wird. Jede „unselb- ständige Verhalten- Werbung“ können wir auch eine „Verhalten- Mit-Werbung‘“ nennen, und jede ‚„Verhalten-Mit-Werbung“ hat als wirkende Bedingung ein Wollen besonderer Seele, durch eine besondere Verhalten-Werbung die mit-wirkende Bedingung dafür abzugeben, daß dem Adressaten ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zuge- hörig wird, für dessen Gewinn durch jenen Adressaten auf jenes Ver- halten des Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen anderer Menschen die anderen mit-wirkenden Bedingungen abgeben werden. Jeder „un- selbständige Verhalten-Werber“ („Verhalten-Mit-Werber“) weiß in seinem „Seelenaugenblicke unselbständiger Ver- halten-Werbung“, daß er nur Inhaber einer „unselbständigen Geltungs-Macht“ ist, also dem Adressaten seiner Verhalten-Werbung sin besonderer Verhalten-Seelenaugenblick nicht durch seine Werbung allein, sondern nur durch seine Werbung und andere gleichgerichtete Werbungen zugehörig gemacht werden kann. Da „Verhalten-Mitwerber“ an einen Adressaten stets Verhalten-Werbungen richten, die alle als mit-wirkende Bedingungen für ein und dasselbe Verhalten des Adres- saten gewollt sind, können wir das identische Allgemeine einer Gesamt- neit von Verhalten-Mit-Werbungen, mit welchen allen auf ein und das- selbe Verhalten des Adressaten dieser Verhalten-Mit-Werbungen gezielt wird, auch eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ („Gesamt-An- spruch“ oder „Gesamt-Antrag“) nennen. „Verhalten-Mit-Wer- ber-Gesamtheit“ („Gesamtheit unselbständiger Verhalten- Werber‘) nennen wir jede besondere Mehrheit von Menschen, welche an einen Adressaten eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ richtet, „Ver- halten-Gesamt-Werbungs-Adressaten‘“ nennen wir den Adres- satten jeder „Verhalten-Gesamt-Werbung“. Im Gegebenen finden sich zahlreiche Arten von ‚,Verhalten-Gesamt-Werbungen“ und zu einer „ Verhalten-Gesamt-Werbung“ kommt es immer dann, wenn mehrere Seelen den Gedanken haben, daß einer besonderen Seele nicht durch eine Verhalten-Werbung eines besonderen Werbers, sondern nur durch gleichgerichtete Verhalten-Werbungen mehrerer besonderer Verhalten- Werber ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zugehörig gemacht werden kann. Die „Verhalten-Gesamt-Werbung“ ist aber nur eine be- sondere Art der „Gesamt-Behauptung“. Eine „Gesamt-Behaup- tung“ liegt immer vor, wenn mehrere Behauptende an einen und den- selben Adressaten Behauptungen richten, die alle auf ein und dieselbe