Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 50X Veränderung gerichtet sind, und deren jede als mit den anderen Be- hauptungen wirkende Bedingung jener Veränderung gewollt ist. Jene Veränderung, auf welche eine „Gesamt-Behauptung“ gerichtet ist, stellt stets eine besondere seelische Veränderung, nämlich eine Geltung bzw. Quasi-Geltung dar. Eine „Gesamt-Behauptung“‘ ist also nur das iden- tische Allgemeine mehrerer besonderer unselbständiger Behauptungen, insbesondere ist also auch eine „Gesamt-Verhalten-Werbung“ nur das identische Allgemeine mehrerer besonderer unselbständiger Verhalten- Werbungen. Keineswegs aber darf das Wort „Gesamt-Behauptung“ in dem Sinne mißverstanden werden, als würde mit ihm eine besondere Behauptung bezeichnet, die von einem „übermenschlichen Subjekte“, von einem „übermenschlichen Wesen“ u. dgl. aufgestellt wurde, denn eine besondere „Gesamtheit von Mit-Behauptenden“ („unselbständig Be- hauptenden“) ist niemals ein „Behauptender“, insbesondere ist eine be- sondere ‚,Verhalten-Mit-Werber-Gesamtheit‘‘ niemals ein ‚‚Verhalten- Werber“‘. Mehrere Seelen können insbesondere auch die Macht haben, durch eine mittels Abstimmungsreihe aufgestellte Gesamt-Behauptung besondere Wirkungen hervorzurufen, in welchem Falle wir von einer „durch Abstimmungsreihe aufgestellten Gesamt-Behauptung“ sprechen. Als „Abstimmungsreihe‘“ bezeichnen wir eine Reihe von unselbständigen Behauptungen je besonderen Behauptendens, welche sich darstellen als unselbständige Quasi-Antworten auf eine besondere „Entscheidungs-Quasi-Frage‘“‘, die gerichtet wurde an eine solche Ge- samtheit von Adressaten, welche nur durch besondere Gesamt-Behaup- tung („Gesamt-Quasi- Antwort“) den jener Entscheidungs- Quasi- Frage zugrunde liegenden Zweifel lösen können, insoferne jene Gesamt-Be- hauptung als entscheidende wirkende Bedingung oder als entscheidende Wider-Bedingung hinsichtlich des Eintrittes besonderen zweifelhaften Ereignisses in Betracht kommt. Jede „unselbständige Behauptung“, welche jemand innerhalb einer Abstimmungsreihe als unselbständige Quasi-Antwort auf die die Abstimmungsreihe bedingende Entscheidungs- Quasi- Frage aufstellt, nennen wir eine „Abstimmung“ („Stimm- abgabe“) und solches unselbständiges Behaupten ein „Abstimmen“ „Stimme abgeben“, „Stimmen“. Wie bereits dargelegt wurde, wird mit jeder „Entscheidungs-Quasi- Frage“ auf disjunktives Verhalten des Adressaten gezielt, nämlich darauf, daß der Adressat aus mehreren in der Entscheidungs-Quasi-Frage be- zeichneten Behauptungen eine besondere Behauptung aufstelle. Der „Gegenstand“ jeder „Entscheidungs-Quasi-Frage“, das „zur Entscheidung Quasi-Gefragte“, sind also stets jene Behauptungen des Adressaten, um welche geworben wird, Deshalb sind auch „Abstimmungs-Gegen- stand“ stets mindestens zwei Behauptungen, um welche disjunktiv ge-