72 IX. Kapitel. letztlich eine Beziehung unmittelbarer oder mittelbarer Wir- kenszusammengehörigkeit darstellt. Nehmen wir nur den ein- f{achen Fall, daß A. dem B gemäß getroffener Vereinbarung als Vor- leistung tausend Kronen übergibt, damit ihm B eine besondere Ware äbergebe, und B dann dem A jene besondere Ware übergibt, so stellt sich die „Verbundenheit“ der Entwirklichung des auf den A bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes, nämlich der „Entwirklichung der Verfügbar- keit jener Geldzeichen“ mit der „Verwirklichung des anderen auf den A bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“, nämlich der „ Verwirklichung der Verfügbarkeit jener Ware“, als 'eine Wirkenszusammengehörigkeit -nsoferne dar, als sich in jener Veränderung, in welcher sich die „Ent- wirklichung der Verfügbarkeit jener Geldzeichen“ ergibt, ein Allge- meines findet, welches die wirkende Bedingung für die Übergabe der Ware durch den B an den A abgibt. Es sind also die sogenannten „Preisgesetze“ nichts anderes als besondere „identisch begründete Wir- Kgenszusammengehörigkeiten“, und nur deshalb wollte man die „Preis- gesetze“ in geheimnisvolle „Funktionalbeziehungen“ umdeuten, weil man einerseits fortwährend annimmt, daß die „Preisbeziehung“ zwischen „‚Gütermengen“ obwaltet, andererseits aber doch zugeben muß, daß die „Preisbeziehung“ nicht in einer Wirkensbeziehung zwischen „Güter- mengen“ besteht. Wie jede „Wirtschaft“ ist aber auch die „ Tausch- Wirtschaft“ stets einreihiger oder zweireihiger Wirkenszusammenhang, die „Tausch-Wirtschaft“ insbesondere ein Wirkenszusammenhang, wel- 2her sich als Erfüllung von zwei Seelen zugehörigen Wollenaugenblicken darstellt. Da sich nun in jeder ;Tausch-Wirtschaft“ kraft Wollens be- sonderer Seele gewirkte Veränderungen finden, welche die wirkende Bedingung dafür enthalten, daß andere besondere Seele kraft Wollens andere besondere Veränderung wirkt, so ist es nichts anderes als krasser „Naturalismus“, wenn die „Preisgesetze“ als Beziehungen zwischen ‚Gütermengen“ formuliert werden, als ob nicht jede „Tausch-Wirtschaft“ nur kraft Wollens und nur kraft besonderen Seelen als grundlegende Bedingungen zugehöriger Seelischer herbeigeführt werden könnte. Wenn wir nicht unseren Blick auf besondere Wollenaugenblicke und auf besondere Wollenbereitschaften, also auf besondere Seelische richten, können wir eben weder verstehen, was „Tausch-Wirtschaft“, noch was „Preis“ ist und die mit dem Dünkel „exakter“ Wissenschaftslehre aufgestellten prächtigen „mathematischen Formeln“ über Beziehungen zwischen „Gütermen gen“ sind doch nur Dichtungen, in deren Nebel das Wesen der Gegebenen „Wirtschaft“, „Tausch“, „Preis“ usw. völlig unerkennbar bleibt. Wer von „Seele“ und „See- lischem“ nichts wissen will, wird auch den Gegebenheiten der „Gesellschafts- Wirtschaft“ ewig blind gegenüberstehen und bleibt trotz Ausschreibung mathematischer Lehrbücher ewig ein über dem Gegebenen schwebender Dichter. A > oben.