15 Im Deutschen sind die Dinge gar erst verwickelt, und wir stehen vor ungelösten Sprachrätseln. Das Seltsame ist, daß in unserer Sprache sich ein Bedeutungswandel der Worte: Wirt, Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit von Grund aus vollzogen hat. Im Alt- und Mittel- hochdeutschen bedeuten die Ausdrücke etwas völlig anderes als heute: Wirt heißt ahd. und mhd. der Hausherr, Eheherr, Schutzherr, der einen gastlich aufnimmt, der Bewirter, hospes; im Mhd. außerdem noch Landesherr, Ritter, der andere Gesellen bei sich hat, Inhaber eines Wirtshauses (Gastwirt). Wirtscaft (ahd.), Wirtschaft (mhd.) bedeuten: ı. Bewirtung, alles, was zur Bewirtung gehört; 2. festliche Bewirtung, Fest, insbesondere Gastmahl, Gasterei, Schmaus; 3. über- tragen: a) das hl. Abendmahl, b) die himmlische Freude, die ewige Seligkeit (!); 4. mhd. noch Eigenschaft, Tätigkeit als Wirt. Wirt- scaftsjan, wirtskaften (ahd.), wirtschaften (mhd.) bedeutet: ein Gastmahl ausrichten oder abhalten, schmausen, epulari. (Nach Schade, Altdeutsches Wörterbuch, und Wilh. Müller und Fried- rich Zarncke, Mittelhochdeutsches Wörterbuch.) Ich möchte diesen Sinn der Worte als den seigneurialen be- zeichnen: er bezieht sich nur auf die Verausgabung von Gütern und nimmt weder Rücksicht auf deren Beschaffung, noch auch auf ihre „sparsame“ Verwendung. Diese Bedeutungen, die das Wort später bekommt, tragen ein ausgesprochen bürgerliches Gepräge. Die Worterklärungen, die unsere Wörterbücher, unter denen Sanders am ausführlichsten ist (Grimms Wörterbuch reicht im Buchstaben Wz. Z. erst bis Windschaften) von der heutigen Be- deutung der Worte Wirt, Wirtschaft, Wirtschaften, Wirtschaftlich, Wirtschaftlichkeit geben, befriedigen durchaus nicht. Sie sind weder vollständig, noch treffen sie die wesentlichen Unterschiede, noch. ver- suchen sie eine Ableitung der verschiedenen Begriffe. Die Aufzählung, die Sanders von den Bedeutungen des Wortes Wirtschaft macht, ist folgende: Era „die Kunst, als Wirt zu walten und (!) die praktische Aus- ibung (der Betrieb) derselben, wie auch (1) das Bereich ;olcher Ausübung und (!) die ganze Einrichtung des in dies Bereich Gehörenden, zunächst (1) in bezug auf Haus- und Landwirte. dann auch verallgemeint‘‘: