Zweiter Teil Die drei Nationalökonomien Frster Abschnitt Die richtende Nationalökonomie Viertes Kapitel Die Erkenntnisziele der richtenden Nationalökonomie Die richtende Nationalökonomie will lehren nicht sowohl das, was m Wirklichkeit{ unter der hier immer soviel wie Verwirklichung in Raum und Zeit, wo es sich um Kulturerscheinungen handelt, also soviel wie Geschichte verstanden wird) ist, als vielmehr das, was sein soll. Ihre Verireter fassen also die Nationalökonomie als eine Normwissenschaft auf. Diese „normative‘“ Nationalökonomie (ein Ausdruck, der jetzt oft in sehr salopper Weise gebraucht wird und seiner Vieldeutigkeit wegen lieber vermieden werden sollte) hat als Gegensatz die „explika- tive‘ Nationalökonomie, die die Zusammenhänge der Wirklichkeit er- kennen will. Sie ist nicht etwa gleichzusetzen dem, was man üblicher- und sehr verschwommenerweise als „praktische‘“ Nationalökonomie bezeichnet. Diese ist, wenn man dem Worte überhaupt einen ver- aünftigen Sinn unterlegen will, wie wir noch genauer sehen werden, 3ine Lehre, die es sich zur Aufgabe macht, Mittel für gesetzte Zwecke aufzufinden, das heißt also (in der Kantschen Sprechweise) hypo- thetische Imperative, „Imperative der Geschicklichkeit‘“ aufzustellen, and die sich dadurch als Kunstlehre zu erkennen gibt: siehe darüber das 117. Kapitel. Noch viel weniger hat die richtende Nationalökonomie zu tun mit der „teleologischen‘‘ oder Zweck-Mittel-Betrachtungsweise, die nichts anderes als die Anwendung einer bestimmten Arbeitsidee bedeutet