A 3 Die „richtige‘“ Wirtschaft enthält aber nach Fichtes Meinung fol- gende Bestandteile: 1. das Privateigentum, das — a priori — wie folgt begründet wird: „Die Person hat das Recht zu fordern, daß in dem ganzen Bereich der ihr bekannten Welt alles bleibe, wie sie dasselbe erkannt hat, weil sie sich in ihrer Wirksamkeit nach ihrer Erkenntnis richtet, und sogleich desorientiert und in dem Laufe ihrer Kausalität aufgehalten oder sie anders an dem Re- sultat, als die beabsichtigte, erfolgen sieht, sobald eine Ver- änderung darin vorfällt.‘‘ „Das Eigentum eines bestimmten Gegenstandes... gilt... nur für diejenigen, die dieses Eigen- tumsrecht unter sich anerkannt haben ...‘“44; 2. das staatliche Regal der Bergwerke und Forsten; 3. eine „gebundene‘“ Wirtschaft, wir würden sagen: eine Plan- wirtschaft auf wesentlich handwerklicher Grundlage; in dieser Planwirtschaft sind vorgesehen: a) eine Zunftordnung: „Der Regent... muß berechnen, wie- viel Personen von jeder Hantierung leben können, aber auch wie viele nötig sind, um die Bedürfnisse des Publi- kums zu befriedigen. Können nicht alle leben, so hat sich der Staat verrechnet: er muß ersetzen oder den einzelnen andere Nahrungszweige verweisen.‘ „Das Recht, Kauf- mannschaft zu treiben, wird einer bestimmten Anzahl von Bürgern, die der Staat zu berechnen hat, ausschließend als ihr Eigentum im Staate zugestanden‘‘; b) Bestimmungen über Höchstpreise; c) tunlichste Abschließung von auswärtigen Staaten und das staatliche Handelsmonopol #6. Dieses Programm wird im „Geschlossenen Handelsstaat‘“ weiter ausgeführt. Der Fall Hegel ist verwickelter. Eine so reinliche Scheidung zwischen der Sein- und Sollsphäre wie die beiden „Aufklärer‘‘ nimmt 4 J. G. Fichte, Naturrecht. 1796/97. $$ ır III, x2 VII 2. 45 J, Fichte, a. a. O0. $ 19 B. D. E.