N standes ihrer Erkenninis. Diesen bilden. die Dinge in ihrer Mannigfaltigkeit und : Eigengesetzlichkeit, gelöst aus dem großen metaphysischen Zusammenhange, in den man ehedem die Erschei- nungswelt eingeordnet hatte. Es ist das „Bathos der Erfahrung“, in dem die Wissenschaft recht eigentlich zu Hause ist. Es ist die Einzelerscheinung, unter Umständen die Häufigkeit der Einzel- erscheinung, die Regelmäßigkeit in dem Auftreten der Einzelerschei- nungen, die die Teilnahme des Forschers erweckt. Es ist daran zu erinnern, daß erst mit der neuen Zeit das theo- retische Interesse an. der statistischen Methode, diesem Mittel zur Summierung von Einzelwahrnehmungen, erwacht, für deren Wert: ein Denker des klassischen Altertums oder des Mittelalters nicht das leiseste Verständnis haben konnte. „Nichts scheint ja dem bloßen Begriff gegenüber, in welchem für Aristoteles die Erkenntnis liegt, äußerlicher und gleichgültiger zu sein, als diese bloß tatsächlichen Zahlenverhältnisse; die Erkenntnis, des Begriffs kann nichts gewinnen, wenn wir wissen, wie oft er realisiert ist und die zufällige Zahl der Individuen kann in keinem inneren Verhältnis zu ihren qualitativen Unterschieden stehen. Erst die Einsicht, daß es vor allem unsere Aufgabe ist, das Gegebene in seinem faktischen Bestande voll und genau zu erfassen und dann die Notwendigkeit dieses faktischen Bestandes einzusehen, verleiht auch der Zahl wissenschaftlichen Wert.“ (Sigwart.) Es gibt nun zwischen den beiden Reichen des Seins, die die Philo- sophie und die Wissenschaft unter sich aufgeteilt haben: dem Reich des Übersinnlichen und des Sinnlichen, gleichsam ein Zwischenreich, dessen Entdeckung wir dem Scharfsinn deutscher Forscher der letzten Menschenalter verdanken, ein „drittes“ Reich, in das der menschliche Geist: erkennend vordringen will, das weder sinnlich noch übersinn- lich ist, und deshalb in glücklicher Terminologie (durch Lask) als Reich des Unsinnlichen bezeichnet worden ist: das Reich der „idealen Geltungen“: gehört es zum Herrschaftsgebiet der Wissen- schaft oder der Philosophie? Beide erheben Anspruch darauf, und dieser zwiefache Anspruch erscheint berechtigt, denn das Geltungs- mäßige scheint in der Tat sowohl der philosophischen als der wissen- sehaftlichen Betrachtung zugänglich zu sein, weil es ein „gemischt-