153 (Hier verunreinigen wieder metaphysische Zutaten den reinen Natur- zesetzbegriff.) Auf naturwissenschaftlichem Standpunkt ist aber auch Gustav Schmoller sein ganzes Leben hindurch verharrt. Nach ihm ist das Merkmal der wissenschaftlichen Vollendung und Exaktheit die Be- schreibung der Erscheinungen „nach allen wesentlichen Merkmalen, Veränderungen, Ursachen und Folgen: Die vollendete Beschreibung setzt aber eine vollendete Klassifikation der Erscheinungen, cine voll- endete Begriffsbildung, eine richtige Einreihung des einzelnen unter die beobachteten Typen, eine völlige Übersicht über die möglichen Ursachen voraus‘1?, Und: „Die Wissenschaft hat das Bedürfnis, von der Mannigfaltigkeit der Erscheinungen zurückzugehen auf immer Einfacheres, sie will zuletzt absolut einfache Ausgangspunkte, und hätte sie diese als wirkliche Erkenntnis, so könnte sie von hier aus das ganze Dasein wissenschaftlich ableiten (!}) Aber so weit sind wir noch nicht‘ 1 (von mir gesperrt). Deutlicher und schöner kann die Forschungsweise der ordnenden Nationalökonomie nicht dargelegt werden, als es in diesen Sätzen geschieht. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß Schmoller von Herbart herkam, und daß Herbert Spencer sein bevorzugter Philosoph und Soziologe war. Also es bleibt dabei: oberster Zweck der Nationalökonomie ist die Auffindung von Gesetzen, das heißt die Feststellung von Regelmäßig- keiten des Ablaufs in möglichst allgemeiner Form. Es änderte nichts grundsätzlich an diesem Gesetzesbegriff, wenn man jetzt mit Vorliebe „Entwicklungsgesetze‘“ suchte, das heißt „Gesetze der Entwicklung und Bewegung und nicht Gesetze, welche stationäre Zustände zu ihrer notwendigen Voraussetzung haben‘“1°: die angegriffene National- ökonomie hatte unzählige solcher Entwicklungsgesetze aufgestellt: für die Bevölkerungsbewegung, für das Sinken des Zinsfußes, für die Verschlechterung der Währung bei unterwertiger Ausprägung eines Metalls u. a. Es änderte auch nichts, wenn man die „relative“ Gültigkeit der Gesetze betonte und nicht „allgemeingültige, absolute 27 G. Schmoller, Zur Literaturgeschichte der Staats- und Sozialwissenschaften. 888. S. 278. 18 G, Schmoller, a. a. 0. 5. 38. 8 J, Kautz. a. a. OO. S. 370/380.