171 zemeines und Besonderes sich für die Anschauung und nicht den Begriff möglichst durchdrungen zeigen.“ 5 Wir aber, die wir Geistwissenschaft treiben wollen, müssen hin- durchzusteuern versuchen zwischen der naturwissenschaftlichen ‘nomothetischen) Denkweise, die dem Geist nicht gerecht wird und allem Historismus, Deskriptivismus, Irrationalismus, Romantizismus, die sämtlich unserem wissenschaftlichen Bedürfnis nicht Genüge hun. Welchen Kurs wir halten müssen, um Szylla und Charybdis zleicherweise zu vermeiden, werden die folgenden Kapitel zeigen. Leicht läßt sich 3. der Teleologismus als Abweg nachweisen, der vom Ziel einer sinnvoll aufgebauten Geistwissenschaft abführt. Auf ihn sind manche zeraten, die den Spuren Rudolf Stammlers gefolgt sind. Vielleicht liegt hier nur ein Mißverständnis vor. Der sehr richtige und sehr wichtige Grundgedanke des Stammler- schen Buches, das ich oben schon als eines der bahnbrechenden Werke der neuen geistwissenschaftlichen Richtung rühmend hervorgehoben habe, ist der: daß alles menschliche Tun in der Gesellschaft auf einer „Ordnung“ beruht, das heißt also geregeltes Tun ist. Daß cs un- zweckmäßig ist, wie es Stammler will, allen ‚,Inhalt‘“ des Gesell- schaftslebens als „Wirtschaft‘““ zu bezeichnen, daß es sich vielmehr empfiehlt, die Sphäre der „Wirtschaft“ als besonderen Bereich ab- zugrenzen, sagte ich schon. (Siehe oben S. 6.) Aber das steht hier nicht in Frage, wo es sich vielmehr darum handelt, die Folgerung abzulehnen, die Stammler aus seiner Grund- these für die Wahl der Forschungsweise in den Kulturwissenschaften zieht. Diese könne nämlich, so meint er, niemals die „kausale‘‘, son- lern müsse die „tieleologische‘“ sein. Das heißt: der Gesellschafts- forscher, etwa der Nationalökonom, könne die Erscheinungen niemals ünter der Kategorie von Ursache — Wirkung, sondern immer nur anter der von Mittel — Zweck ordnen. Er begründet seine Ansicht eben mit dem Hinweis auf die „Geordnetheit‘“ des menschlichen Handelns. Dieses unterstehe also stets einer bestimmten Ordnung, 59 |K Tröltsch. Ges. Schriften, 3, 293.