181 besonderen Sphären der Kultur bestimmen und abgrenzen: Recht, Staat, Sprache, Kunst usw. Jene Ideen, die ein Urphänomen erfassen und den Geist in einem seiner Wesenszüge widerspiegeln. Für die Nationalökonomie ist diese inhaltbestimmende, abgrenzende Idee die Idee der Wirtschaft in dem bereits umschriebenen Sinne. Ich will ihren Inhalt nun noch etwas genauer dahin bestimmen, daß Wirtschaft jene Aufgabe des Menschen bezeichnet, die ihm bei der Vertreibung aus dem Paradiese auferlegt wurde: im Schweiße seines Angesichts sein Brot zu essen, das heißt in beständigem Ringen mit den Natur- gewalten, in beständiger Spannung zwischen Bedürftigkeit und Be- friedigtheit, zwischen „Bedarf und Deckung‘“ den wesentlichsten Teil seines Lebens zu verbringen. Wenn wir diesen Inhalt der Wirtschaft voll ausschöpfen, so finden wir, daß stets drei Bestandteile darin ent- halten sind: a) Die Wirtschaftsgesinnung oder der subjektive Geist; das heißt: der Inbegriff der die wirtschaftenden Menschen bestimmenden Zwecksetzungen, Beweggründe und Verhaltungsregeln. b) Geordnetheit: Alles wirtschaftliche Handeln ist „wirksames“ Handeln und somit, da der Mensch — seinem Wesen nach, wie wir sahen — in Gesellschaft lebt, ein Handeln zwischen mehreren Men- schen. Sobald aber ein vernünftiges Handeln unter mehreren erfolgt, bedarf der (subjektive) Plan, der ihm zugrunde liegt, einer Objekti- vierung, wodurch allein er richtungweisend für die mehreren wird. Einen objektivierten Plan nennen wir aber eine Ordnung. Geordnet- heit ist daher der zweite Bestandteil, den das Wirtschaften enthält. Wir können ihn gleichsam als die Form des Wirtschaftslebens be- zeichnen. c) Technik: Da es sich bei der Wirtschaft um Sachgüterbeschaf- fung handelt, so muß der Mensch Mittel anwenden, Dinge der äußeren Natur seinem Bedarfe gemäß zu gestalten. Diese Mittel oder dieses Verfahren nennen wir Technik. Sie bildet gleichsam den Stoff des wirtschaftlichen Prozesses. Baumwollspinnen beispielsweise ist ein Vorgang des Wirtschafts- lebens. Zu ihm gehört: die Zwecksetzung des Wirtschaftssubjektes, gehören die Maximen, die dessen Verhalten bestimmen: ob Geld- erwerb. ob Bedarfsbefriediegung das Ziel ist, ob der Betrieb rationa-