253 Notwendigkeit, das heißt Gesetzmäßigkeit, das müssen wir also festhalten, gibt es nicht im Bereich der Erfahrung, wie wir schon wissen (siehe Seite 114ff.): es gibt sie nur im Bereich des Apriori. Unsere Aufgabe würde also darin bestehen: nachzuforschen, ob as verite&s de raison im Bereiche der Wirtschaft gibt. Dabei werden wir unsere Aufgabe auf die beiden Sphären des Verstehens zu er- strecken haben: die Sinnsphäre und die Wirkenssphäre, und werden diese beiden Sphären getrennt auf Gesetzmäßigkeit und Gesetze unter- suchen müssen, da, wie sich zeigen wird, sie in einem sehr ver- schiedenen Verhältnis zu diesen Begriffen stehen. 2. Die Sinngesetze: Es gibt im Bereiche der Kultur, insonderheit der menschlichen Ge- sellschaft, so etwas wie sinnotwendige Beziehungen. Sie machen das aus, was wir die Sinngesetzmäßigkeit nennen, und die a priori aus dem Sinn abgeleiteten Sätze nennen wir deren Gesetze. Alle soge- nannten Wirtschaftsgesetze tragen diesen Charakter, obwohl sie von ihren Vätern meist für’ etwas ganz anderes angesehen werden. In zahlreichen Fällen wird die folgende Untersuchung auf das hinaus- laufen, was man als Entzauberung bezeichnen könnte: die verschiede- nen Gesetze werden aus ihrem eingebildeten in ihren wirklichen Stand zurückversetzt. Dabei ist es zuweilen sehr lustig anzusehen, wie hinter einer großen Aufmachung ein silbernes Nichtschen oder ein goldenes Warteweilchen sich verborgen hat, das nun in seiner mitleiderregenden Kümmerlichkeit uns vor «die Augen tritt und fast unseren Spott er- regt. Das gilt vor allem von der ersten Art wirtschaftlicher Gesetze, die ich die Größengesetze nennen will, obwohl die Bezeichnung ebensowenig genau paßt wie die für die beiden anderen Arten, die ich außerdem unterscheide, nämlich die Strukturgesetze und die Fiktions- gesetze. Diese drei Arten von Gesetzen entsprechen den drei Arten von Gesetzmäßigkeiten, die wir aufstellen können: der mathemati- schen, der wesensmäßigen und der rationalen. Aber wenn die Aus- drücke auch zu wünschen übrig lassen: die Sache selbst ist voll- kommen klar, wie sich zeigen wird. t. Die mathematische Gesetzmäßigkeit, aus der sich Größen- gesetze ableiten lassen, betrifft die Teil-Summe-Beziehung (xy,