Dritter Teil Die Lehre von der Wirtschaft als Ganzes Sechzehntes Kapitel Der Geltungsbereich der drei Nationalökonomien 1. Die Besonderung der Erkenntnisweisen Ich habe an anderer Stelle (siehe das sechste Kapitel unter 3.) schon auf die große Vertiefung hingewiesen, die unser Wissen da- durch erfahren hat, daß es uns die Einsicht in die Mannigfaltigkeit der Erkenntnisweisen erschlossen hat. Die wichtige Aufgabe einer fruchtbaren Erkenntnistheorie besteht nun aber darin, die besonderen Aufgaben der verschiedenen Erkenntnisarten zu bezeichnen und nach Möglichkeit scharf voneinander abzugrenzen. Vor allem gilt es, die drei Erkenntnisweisen, die sich der Verstandeskategorien als ihrer Hilfsmittel bedienen: die Metaphysik, die ordnende und die ver- stehende Wissenschaft in ihrer Eigenart und in ihrer Unterschied- lichkeit richtig zu erfassen und ihnen ihren Anwendungsbereich zuzuweisen. Denn darauf kommt es an: die Angemessenheit be- stimmter Erkenntnisweisen für bestimmte Erkenntnisgebiete festzu- stellen. Da wird es denn nun darauf hinauslaufen, daß wir die Meta- physik als die dem Bereiche des Absoluten, die ordnende Wissen- schaft als die dem Bereiche der Natur und die verstehende Wissen- schaft als die dem Bereiche der Kultur angemessene (adäquate) Er- kenntnisweise gelten lassen. Diese Forderung nach einer ihrem Forschungsgebiet angemessenen Erkenntnisweise erheben jetzt die Vertreter der Naturwissenschaften mit vollem Rechte, indem sie sich damit zugleich ‚gegen die Hinein- tragung fremder Begriffssysteme in ihre Wissenschaft mit Ent- schiedenheit wenden. „Alles Naturgeschehen‘“, so äußert sich ein hervorragender Erkenntnistheoretiker aus dem Bereiche der Natur- wissenschaften, „verlangt eine naturwissenschaftliche Deutung, und jedes Zurückgehen auf eine Begriffsbildung anderer Art würde...