293 über das Wesen der nationalökonomischen Theorie mich zu äußern habe, den rationalen Schematen ihren Platz im System einer ver- stehenden Nationalökonomie anzuweisen. Siebzehntes Kapitel Die Gliederung der Gesamtlehre von der Wirtschaft Es ist ein Unglück für uns, die wir die Lehre von der Wirtschaft verkünden sollen, daß wir keinen Ausdruck haben, der diese Gesamt- lehre bezeichnet. Das Wort „Nationalökonomie“ würde sich ja ohne Zweifel am besten dazu eignen, sowohl seiner Sinnlosigkeit wegen, wie ich schon sagte, als auch deshalb, weil es sich im täg- lichen Leben eingebürgert hat: man studiert Nationalökonomie, wie man Jurisprudenz, Medizin, Theologie usw. studiert, und beschäftigt sich dabei mit allen Disziplinen, die die menschliche Wirtschaft zum Gegenstande haben, so verschiedener Art sie auch sein mögen, so wie der Jurist Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik, forensische Medizin und vieles andere, der Mediziner ebenso allerhand Wissenschaften und allerhand Kunstlehren studiert. Leider aber läßt sich der Ausdruck Nationalökonomie in diesem umfassenden, unwissenschaftlichen Sinne nicht verwenden, weil er schon festgelegt ist, wenn auch in schwankender Bedeutung, für einen Teil dieser Gesamtdisziplin, nämlich die Wissenschaft von der Gesellschaftswirtschaft. Es bleibt uns deshalb bis auf weiteres nichts übrig, als etwas umständlich von einer „Gesamtlehre von der Wirtschaft“ zu sprechen, von der dann also die Nationalökonomie den wissenschaftlichen Teil bildet. Alsdann ergibt sich als natürliche Gliederung für diese Gesamtlehre von der Wirtschaft die Ein- teilung in: z. Wirtschaftsphilosophie, 2, Wirtschaftswissenschaft; 3. Wirtschaftskunstlehre. t. Die Wirtschaftsphilosophie Ich habe oben, wo ich die Einstreuung metaphysischer Brocken in die Nationalökonomie als unappetitlich abgelehnt habe (siehe S. 288), ausdrücklich die Berechtigung eines Zweiges der Gesamt-