322 hat sie zuerst bei Zincke entdeckt, dessen 1755 erschienene „Kameralwissenschaft‘““ in eine Generalökonomik und Spezial- ökonomik. zerfiel. Rau (1823) und Baumstark (1835) ‚stellten dann ihren nationalökonomischen Systemen eine „Allgemeine Wirt- schaftslehre‘‘ voran. Aber was alle diese Autoren mit dieser Unter- scheidung meinten, war etwas anderes als ich im Sinne habe. Meiner Auffassung entspricht die Einteilung, die Karl Rodbertus®! und ihm folgend Adolph Wagner? vornahmen, in „ökonomische“ und „historische‘‘ Kategorien der Wirtschaftswissenschaft. Ihre Termino- logie war falsch (es handelt sich in beiden Fällen um „Ökonomische“ Kategorien, und die sachentsprechende Bezeichnung muß lauten: all- gemein-ökonomisch und historisch-ökonomisch), aber ihr Gedanke war richtig. Nur fehlten beide Forscher dadurch, daß sie mit dieser Einteilung niemals Ernst und sie nicht zur Grundlage ihrer Systeme gemacht haben. Adolph Wagner handelt z. B. in seinem Allge- meinen Teil Geld, Kredit usw., also historisch-ökonomische Kate- gorien ab. Der einzige Nationalökonom der früheren Zeit, dem unter einer Allgemeinen Nationalökonomie etwas Ähnliches vorgeschwebt hat wie mir, ist wieder Lorenz von Stein, der über die Aufgabe einer solchen Wissenschaft sich wie folgt äußert2: „Das, was wir die Wissenschaft des Güterlebens nennen, (hat) nichts zu ihrem In- halt... als die Entwicklung des Güterwesens aus dem reinen Wesen des Persönlichen und Natürlichen. Das, was diese Wissenschaft sucht und bietet, ist eben darum für alle Menschen, alle Zeit und alle Völker gleich, gilt deshalb für alles mit absoluter Gewißheit und erklärt somit alles, was nicht aus der Individualität des Persönlichen oder der Besonderheit des Natürlichen hervorgeht. Daher sagen wir wohl, daß die folgenden, aus jenem reinen Güterleben hervorgehenden Kategorien die absoluten Begriffe und Gesetze der Güterwelt ent- halten und daß es weder in der Macht des höchsten irdischen Willens 2. Karl Rodbertus, Zur Erkenntnis unserer staatswirtschaftlichen Zustände. 3842; derselbe, Soziale Briefe an v. Kirchmann. 1850—51. % Adolph Wagner, Lehr- und Handbuch der politischen Ökonomie. Bd. I. Grundlegung; 3. Aufl. 1892/93. Erster Teil in 4. Aufl. 1907 u. d. T. „Theo- retische Sozialökonomik, eine allgemeine und theoretische Volkswirtschaftslehre“‘‘. 2 Lor. von Stein, Lehrbuch der Nationalökonomie. 1858. 3. Aufl. 1887. S. 984€.