J Kräfte an, die für Deutschland als Rohstoffkäufer und verarbei— tungsland von hoher Bedeutung sein wird. Alles in allem: Wir haben ein Recht, auf die inneren Aufstiegskräfte unserer Wirtschaft zu vertrauen unter zwei Voraussetzungen: der, daß nicht ein Rückfall in eine auf Ver— nichtung oder doch Schwachhaltung Deutschlands abzielende Politik der großen Mächte kommt, und zum andern, daß der Staat diesen Kräften des Aufstiegs die notwendige Hilfe leistet. Dabei ist an nichts weniger gedacht als an Subventionen, die auf die Dauer nicht helfen können und grundsätzlich abzulehnen sind, sondern lediglich an eine den Aufstieg fördernde Wirtschaftspolitik auf der Grundlage der Privatwirtschafts⸗ ordnung. Wenn Professor Carl Schmitt gestern in seinem Vortrag über die Neutralität des Staates davon sprach, daß eine solche Neu— tralität der Wirtschaft gegenüber „keinesfalls mehr im alten Sinn der unbedingten Nichteinmischung des Staates verstanden werden könne“, so stimmen wir gewiß dem alle zu; denn allzu deutlich ist es ja, daß der Staat, ohne ein Wirtschaftsstaat im sowjetistischen oder faschistischen Sinne sein zu wollen, die Wirtschaft notwendiger— weise durch Handels-, Steuer-, Sozial- und Rechtspolitik immer und immer wieder beeinflußt und kraft seines Wesens beeinflussen muß. Um so stärker ist mit Schmitt die Forderung innerpoltischer Neu— tralität im Sinne von Unparteilichkeit und Sachlich— keist zu betonen zu dem Ziele, die Wirtschaft nach wirtschaftlichen Gesetzen zu stärken. Das bedeutet keinen Verzicht auf eine staats— politische Wertung wirtschaftlicher Kräfte und Ziele. Aber es be— deutet die Forderung, die Wirtschaft als eine Gesamtheit zu be— trachten und nach den ihr eigenen, sei's unveränderlichen, sei's zeit— lichen Gesetzen zu behandeln. Hierbei ist daran zu erinnern, daß die- Weimarer Ver— fassung des Deutschen Reiches auf den Grundpfeilern der individualistischen Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung aufgebaut ist. Sie betont die Grundsätze der Gerechtigkeit mit dem Ziele der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle. Aber sie betont gleich— zeitig die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen und schützt Ver— tragsfreiheit und Eigentum. Vieles freilich in ihr ist der gesetz—