19 und Neukonstruktion des großen Stoffes behält und in diesem Sinne wirksam werden wird, ist dagegen der Gedanke in den Vordergrund zu stellen, daß ein Mehr an Steuer— leistung zugleich eine Verringerung an Leistungsfähigkeit der Wirtschaft bedeutet. Man stellt es vielfach so dar, als ob ein Mehr an Steuerleistung lediglich eine Verwandlung von pri— vatem Kapital in öffentliches Kapital bedeute, und als ob es dort nicht minder nützlich angewendet werde, sei es in wirtschaftlichen Unternehmen, sei es in Besoldungs- und Fürsorgeleistungen, die wiederum die Volkswirtschaft befruchten. Man darf diefen Ge— danken nur bis zu Ende denken, um die Beschränktheit seiner Geltung zu erkennen. Das Maß, in dem er richtig ist, ist zweifel— los weit überschritten. Die Ubersteigerung der gegenwärtigen Zeit beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der privatwirtschaftlichen Unter— nehmungen, hindert die notwendige Aufstockung von Kapital, zwingt zur Aufnahme von Leihkapital zu überhöhten Zinssätzen, erschwert Kosten- und Preissenkung wie die Möglichkeit, auch Konjunktur— schwankungen in der Arbeiterbeschäftigung auszugleichen, und gibt Anlaß zu Kapitalabwanderung weiten Umfangs gesetzlicher und ungesetzlicher Art. Deutsche Kapital- und Betriebsnieder— lassungen im Auslande sind notwendig als Stützpunkte deutscher Außenhandelsbeziehungen. Für das Maß solcher Kapital— und Betriebsniederlassungen im Auslande sind steuerliche Er— wägungen nicht ohne Bedeutung. Daneben aber macht sich eine Steuerflucht breit, die in weiteste Kreise des Volkes ge— drungen ist. Agenten werben ganz offen mit dem Lockmittel der geringen Versteuerung in Nachbarländern des Reiches. Eine klare Durchrechnung müßte freilich manchen belehren, daß nicht in allen angepriesenen Fällen solche Kapital— anlagen im Ausland selbst vom Standpunkt hemmungslosen Eigennutzes richt ig sind und die Steuer,ersparnis“ oft genug von der Zinsspanne ausgeglichen wird. Aber die Tatsache besteht, und sie zwingt, schleunigst zu einer Steuergesetzgebung zu kommen, die es möglich macht, gesetzwidrigen Kapitalauswanderungen wiederum mit stärkerem Erfolg und wirksamer mit Gegengründen der vater— ländischen und kaufmännischen Wohlanständigkeit entgegenzutreten, als es jetzt der Fall ist. Im gleichen Sinne würde die Wiederher— stellung des Bankgeheimnisses wirken.