Folge, die sie für den gewerblichen Kredit hat. Wir rufen nicht nach einer schrankenlosen Staatsaufsicht. Aber Selbstverwaltung kann auch als „Recht auf eigene Fehler“ — jetzt sehr oft aller— dings zu Lasten anderer — nicht bis zur Uberantwortung des Ge— deihens der privaten Wirtschaft an einen Geist der Unverantwortlich⸗ keit und der Unwirtschaftlichkeit gehen, der sich da und dort breit macht. Es ist heute leider so, daß nicht selten der Bürger, ja der verantwortliche Selbstverwaltungsmann selbst des Schutzes gegen Ausschreitungen der Verantwortungslosigkeit bedarf. In solchen Fällen ist das Eingreifen der Staatsaufsicht unentbehrlich. Des weiteren glaube ich, daß die Einheitlichkeit der Finanzverantwortung der öffentlichen Hand, namentlich auch der Anleihewirtschaft in Deutschland, wirk— samer als bisher zu sichern sein wird in einem Zusammenwirken der Selbstverwaltung und der Staatsverwaltung, das die Selbst— verwaltung überall da, wo sie Selbstverantwortung im Rahmen der allgemeinen Notwendigkeiten übt, nicht beeinträchtigen, da aber, wo sie dieses Maß überschreitet, die Verantwortuug für das Ganze voranstellen würde. Im besonderen ist auf dem Gebiete der Gemeindefinanzen ein besserer Schutz der gewerblichen Wirtschaft gegen einseitige Er— höhungen der Gewerbesteuer notwendig, nachdem der Schutz ministerieller Empfehlungen und Anweisungen sich als unzulänglich erwiesen hat. Eine zweckmäßige Verkoppelung mit der Gemeinde— bürgerabgabe steht hierbei im Vordergrund. Endlich ist eine bessere Abgrenzung auf dem eigenen Ge— biete der Wirtschaft zwischen der öffentlichen und der privaten Hand vonnöten. Beide stehen, wie Herr Minister Dr. Schreiber sagte, nebeneinander, und die Wirtschaft der öffent— lichen Hand ist für gewisse Gebiete auch von der privaten Wirtschaft längst im Rechte ihrer geschichtlichen Entwicklung wie ihrer Leistungen anerkannt. Aber die öffentliche Wirtschaft ist über diese Grenzen vielfach hinausgegangen. Darum begrüßen wir mit be— sonderem Dank die darauf bezügliche Erklärung des Herrn Preu⸗ ßischen Handelsministers wie sein bisheriges Vorgehen. Auch Er⸗ klärungen von gemeindlicher Seite, daß die Gemeinden eine gründ⸗ liche Bereinigung von Kriegs- und Nachkriegsgründungen solcher Art vornehmen wollten, sind wertvoll. Das Ergebnis steht noch aus. Die grundsätzliche Abgrenzung kann nicht damit abgetan