erfüllbar bei größerer Ausweitung der Märkte eines nicht allzu großen Agrarüberschusses, und die Notwendigkeit, weiter Weltwirt— schaft zu betreiben. Es schien so, als ob die Genfer Verhandlungen auf dem Wege eines nicht zu langfristigen Zollwaffenstillstandes den Ge— danken einer europäischen Zollannäherung, der als Zielpunkt eines Zollwaffenstillstandes diesem erst innere Berechtigung geben konnte, fördern könnten. Indes ist er fast ganz in den Hintergrund getreten. Eine neue Welle von Protektionismus geht vielmehr durch viele Länder. Auch bei uns liegen manche Versuchungen hierzu vor. Nach überwiegenden Meinungen und auch nach meiner überzeugung aber ist es geboten, Zollerhöhungen sorgfältig auf dasjenige Maß zu be— grenzen, das ganz unerläßlich ist um des Schutzes einer erhaltungs— rähigen Industrie willen gegen ein Überranntwerden, wie zugleich auch wegen der besseren Rüstung für neue Verhandlungen. Dabei ist vorauszusetzen, daß die Industrie selbst alle geeigneten Maß— nahmen der technischen und organisatorischen Rationalisierung, der Kosten- und Preissenkung ergreift. Uber solchen Rahmen hinaus Zollerhöhungen vorzunehmen, würde allzu leicht fortschreitende Ver— filzung in Preis- und Lohnerhöhungen bedeuten, aus denen der Ausweg nicht mehr zu finden wäre. In allen diesen Fragen handelt es sich um eine nur einheitlich uinter dem Gesichtspunkt des größten Nutzens für Volk und Volks— wirtschaft im ganzen zu treffende Gesamtentscheidung. Wir wünschen der Reichsregierung Klugheit und Kraft, sie in der ge— botenen inneren und äußeren Verantwortungsfreiheit zu treffen, dem Reichstag gleiches, um solche Entscheidungen frei von partei— und wahlpolitischen Nebenrücksichten zu prüfen und dann aus eigener Verantwortung der Reichsführung die notwendige Stärkung zu weiterer Arbeit und Führung zu geben. Denn in all diesen Aufgaben, so entscheidend sie sind, erschöpft sich nicht die Aufgabe dieser Zeit. Sie greift höher, sie rifft das Reichsganze, Staatsgewalt und Staatsaufbau im Reiche. Wohin wir den Blick lenken, auf Haushaltsgebarung und Verwal⸗ tung im Reiche, in den Ländern und Gemeinden, auf die Sorgen der Landwirtschaft und die Erfordernisse einer von einheitlichen