43 der gegenseitigen Verständigung, die hüben und drüben am Werke sind, Verbindung und Verständigung wieder stärken. Den Kammern obliegt eine wichtige Aufgabe in der Aus— bildung des gewerblichen Nachwuchses. Nie war diese Aufgabe wichtiger als in einer Zeit, in der der Abstand der Entlohnung des Ungelernten von der des Gelernten sich verringert hat, die Mechanisierung vielen das Erlernen eines Berufs überflüssig zu machen scheint, auch gelernte Arbeit keinen Schutz gegen Arbeits- losigkeit gibt und eine nahe Zukunft vielleicht bei Sinken des Zu— gangs zum Arbeitsmarkt den neu Zugehenden einen gewissen Seltenheitswert gibt. Trotz dieser Umstände tüchtige kaufmännische und gewerbliche Erziehung und Schulung der Jugend zu vermitteln, ist eine Aufgabe, der die Handelskammern sich nicht entziehen werden. Aber sie verlangen mit Grund, daß die Gemeinschafts— arbeit hieran ihnen nicht anders übertragen wird als auf dem Boden einer echten und rechten Selbstverwaltung. Hier liegt auch eine enge Verbindung zwischen Handels- kammern und Handwerkskammern vor. Über ge— legentlichen kleinen Grenzstreit hinaus, in dem dem Wesen der Handelskammern nichts vergeben werden soll, der aber auch nicht als das Wesentliche unseres Verhältnisses zum Handwerk gelten kann, wollen wir beim guten Willen bleiben, den Gedanken der größeren Gemeinschaft zu erhalten und zu stärken. Das gleiche gilt für die Landwirtschaft. So stark diese in ihrer politischen Vertretung ist, der Wille zur Verständigung mit den Vertretungen des gewerblichen Lebens wird beiden Teilen nützlich sein, und ich möchte gerne hierbei den Wunsch anmelden, daß diese Verbindung von beiden Seiten ständig gehalten werden möge. Die Aufgaben der Handelskammern sind, so betrachtet, nicht zu klein, als daß sie nicht die Mitarbeit der Besten des alterprobten wie auch — lassen Sie mich das ganz besonders betonen — des jüngeren Geschlechtes verdienten. Die vielfältige Heranziehung der Jüngeren ist hierbei eine der wichtigsten Aufgaben der Handels— kammern, um in ständiger Erneuerung stets derselbe und allem Neuen gewachsen zu bleiben. Es gehört zum Wesen der Handelskammern, daß ste zum Staate hinführen. Für blinde Gegnerschaft gegen den Staat, für Fernhaltung von seinem Tätigkeitsbereich hat man in