Zollpolitik Kanadas und Australiens Zi methoden über den Kopf des Parlaments hinweg (nur die Genehmi- gung des Handelsministers ist erforderlich) durchaus nicht immer freundlicher Kritik seitens der australischen Kaufmannschaft begeg- net. Wie theoretisch zunächst der Begriff des „Schutzzolles“ ge- handhabt wird, zeigt die Tatsache, daß die Einführung einzelner Zollpositionen im Jahre 1924 verschiedentlich „verschoben“ werden mußte, weil die zu schützenden Industrien einfach nicht in der Lage waren, die betreffenden Waren in so kurzer Zeit selbst zu liefern. Seit dem 1. April 1925 verlangt die australische Regierung für die Gewährung des Vorzugszolles an England den Nachweis, daß min- destens 75% der in diesen Waren steckenden Kosten aus Arbeit und Rohstoffaufwendungen bestehen, die rein englischer Natur sind. Damit ist sicherlich eine Verschärfung der Schutzzollpolitik gegen- über nichtenglischen Ländern, wenn nicht auch England gegenüber gegeben, da es fraglich ist, ob England die für australischen Bedarf veredelten Waren nunmehr so gut wie ohne eingeführte Rohstoffe zu erzeugen imstande sein wird, Von Kanada wurde bereits gesagt, daß die absolute Höhe seines Zolltarifes beträchtlicher ist als diejenige irgendeines anderen Staa- tes innerhalb des britischen Imperium. Dazu kommt neuerdings, daß die Sätze des Generaltarifs (Kanada führt einen Generaltarif, den sogenannten General Tariff, einen Konventionaltarif, der „inter- mediate‘“ Tariff genannt wird, und einen dritten, der die Vorzugs- zölle umfaßt) im Vergleich zu den Vorzugszöllen gegenüber Vor- kriegszeiten wesentlich erhöht erscheinen, was besonders die Ein- fuhr aus den Vereinigten Staaten und aus Deutschland trifft. Süd- afrika hat im Jahre 1922 und 1923 erhöhte Zölle gegenüber einer Schleuderausfuhr eingeführt, deren Interpretation — wie in allen englischen Kolonien — sehr weit geht. Ein neues Tarifgesetz ist in Vorbereitung, das erhöhte Sätze und eine Verringerung der Vor- zugszollbehandlung vorsehen soll. Als Ganzes bildet also das britische Weltreich außerhalb. des Mutterlandes das Bild eines abgeschlossenen Schutzzollgebietes, des- sen Mauern gegenüber dem Auslande wie gegenüber dem Mutter- lande seit dem Weltkrieg noch erhöht worden sind, während Ten- denzen zu einer freiheitlicheren Ausgestaltung der Handelspolitik nicht vorliegen.