übergangsstationen nicht zulässig ist. Am meisten sind dabei die auf tschechossowakischem Boden defindlichen Stationen Eger, Franzensbad und Asch betroffen. Mit 1. Juni 1930 tritt in Deutschland eine Neuordnung der Stückguttarife in Kraft. Die Stückgutfrachten werden nicht mehr fuür das auf 10 k8 aufgerundete Gewicht nach dem 100 kg Frachtsatze berechnet, sondern nach der ganzen Sendung, abgestuft von 10 zu 10 *g, also zum Beispiel auf eine Entfernung von 100 m für 20 kg 90 Pfg., für 30 k8 110 Pfg, für 50 kg —VV kg 510 Pfg., für 300 kg 510 Pfg., für 400 x8 740 Pfg., für 500 kg 1140 Ptg., fur 1000 kg 1940 Pfg. für die ganze Sendung. Für Stückgutsendungen über 1000 48 werden bei 100 42 182 Pfg. für 100 kg berechnet, so daß . B. eine Sendung von 1500 48 für 100 xm RMk. 28.50 Fracht kostet gegen die fruͤhere Fracht vpon 255 Pfg. für 100 kg, also RMK. 33. 60 für die Sendunq. Mit 1. Juli 1930 werden in Deutschland neue Kontrollvorschriften für Aus-, Ein- und Durchfuhr in Kraft treten. Als Neuerung ist die Lagerung an der trockenen Grenze möglich, die ermäßigten Frachtsätze werden erst auf Antrag erstaltet Tasfelbe gilt auch für den Verkehr über deutsche Binnenumschlaasplätze. Verkehr mit Italien. Im direkten Güterverkehr zwischen Stationen der tschechoslowakischen Staatsbahnen und talienischen Stationen im Durchgang durch Deutschland, und die Schweiz wurde mit Wirkung vom . Mai 1930 bei Abfertigung der Sendungen über die UÜbergänge Haidmühle, Eisenstein, Furth i. W. Eger, Klingenthal. Johanngeorgenstadt, Weipert, Reitzenhaim Moldau, Bodenbach, Tetfchen, Sebnitz, Ebersbach, Warnsdorf, Liebau, Halbstadt, Mittelwalde, Ziegenhals über Romanshorn oder Singen oder Schaffhausen und über Chiasso oder Pino die mit Umbehandlung oder Neuaufgabe in eiuͤer italienischen, österreichischen oder tschechossowakischen Station erreichbare oder sonst nachgewiesene Fracht von den Wegen über Deutschland-Schweiz und umgekehrt im Rückvergütungswege übernommen. Als Ausgleich für die Vorlage der höheren Frachten wird auf alle nach dieser Kundmachung zu ieistenden Erstattungen eine Vergütung in Hohe von 5040 des Erstattungsbetrages vergütet, Neben der regelrechten Fracht des Fahrweges für den italienischen und den tschechoslowakischen Durchlauf müssen den Wagen über die Schweiz —Deutschland und umgekehrt gewisse Mindestfrachten verbleiben, deren Höhe beim Verkehrsbüro der Egerer Händels- und Gewerbekaͤmmer zu erfragen ist. Verkehr mit OVRjsterreich. Eine Frankierung bis zur Grenze ist nur dann zulässig, wenn der vorgeschriebene Grenz— übergangspunkt mit dem in der Verkehrsleitungsvorschrift angegebenen Übergangspunkt übereinstimmt. In dem direkten tschechoslowakisch-österreichischen Verbandsgütertarif ist die Eisenbahn zur Anwendung des direkten Tarifes für einen Teil der Beförderungsstrecke nur dann verpflichtet, wenn der Absender die Anwendung dieses Tarifes unter Bezeichnung der Teilstrecke, für die er die Fracht— herechnung nach dem Tarife verlangt, im Frachtbrief ausdrücklich vorgeschrieben hat. Im Rahmen des direkten sschechoslowakisch-österreichischen Verbandsgütertarifes sind kürzlich für feuerfeste Ziegel mit Beiladung von 209 Schamottemörtel bei 10. 000 kg Ladungen ab Tschernowitz bei Komotau, Dobran, Sberbriz, Kaaden, Maria⸗Ratschitz, Halbstadt, Bodenbach usw. aach Spielfeld-Straß (Grenze) direkte Frachtfätze in tschechischen Hellern für Sendungen nach ver— chiedenen, in der Bekanntmachung besonders genannten Stationen Jugoslawiens erstellt worden. Am 1. Juni 1930 treten im tschechoslowakisch⸗osterreichischen Verbandsgütertarif auch teils einige Erleichterungen in dem Ausnahmetarife, teils neue Ausnahmetarife, die auch für die Durchfuhr durch Ostexreich bis zu den italienischen, jugoflawischen oder ungarischen Grenzftationen Geltung Jaben, in Kraft. Es handelt sich hier um Glashäfen aus Ton, um Herdkacheln, Ofenkacheln, Tom krüge, Tonstürzen und andere Tonwaren. Verkehr mit Polen. Am 1. Juni, 1930 tritt das neue Tarifheft 2 des tschechoslowakisch⸗polnischen Gütertarifes in Kraft. Dieses Heft enthält direkte Frachtfätze für Porzellanwaren (Isolierkörper, Flaschenverschlüsse, Tisch- Küchen- und anderes Geschirr sowie für andere Porzellanwaren), für Sand, Kaolin, feuer— esten Ton, Schamottemörtel, Schamolteziegel, Dinas und Magnesitziegel, Schamotteschmelztiegel, Tonwaren als: Drainröhren, Steinzeugröhren, Rinnen, Sohlschalen, Pflastersteine aus Ton, Klinker— giegel, Klinkerplatten, Fliesen aus Ton, Kacheln aus Ton usw. von den Erzeugungsstationen der Tschechoslowakei nach einer Anzahl von polnischen Stationen. Dieser Tarif muß ausdrücklich vor— geschrieben werden, die Frachtsätze sind in polnischen Groschen erstellt. Um Ihnen nur einige Beispiele zu geben, teile ich Ihnen mit, daß die Frachten betragen: 1 Porzellangeschirr ab Altrohlau nach Warschau 1662 poln. gr. für 100 kg bei 15. 000 kg Ladungen;