9 YVIL Vertragsdauer, 8 17. Diefer Tarifvertrag gilt vom 1. Oftober 1928 bis zum 30. uni 1930. Wird der Tarifvertrag nicht mindeftenz drei Monate vor Nolauf fchriftlich gefündigt, {o verlängert er fih mit der gleichen Kündigungsfrift jemeilz um ein Jahr. VIEL Algemeinverbindlichkeitserflärung. ; 8& 18. Die Vertragspartei der Arbeitnehmer wird beim Reichs: arbeitöminiftertum ben Antrag ftellen, diejfen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären. Die Vertragspartei der Arbeitgeber mird hieraeaen keine Einwendungen erheben. Berlin, den 24. Kanuar 1929. Berband Berliner Buchbinderei-Befiger Erwin Hollmann. Dr. Köther. Deutfcher Werkmeitjter-Berband, Bezirk X. Bräunlich. Haeger. Protokoknotiz zu S 12: . Die Tarifvertragsparteien find ich darüber einig, daß Die Zeil einer Arbeitsunfähigfeit infolge ärztlich-befheinigter Krankheit nicht aut den Urlaub anzurechnen ift.