&S 4. Beifiger und Parteien find mit mindeftenz Stägiger. Frift von der SGefhäftsftelle der, Vertragspartei der Arbeitgeber zu laden. Den. Beifikern find mit der Ladung die zu verhandelnden alle, den Parteien die Klagen bekannt zu geben. $ 5. Die Parteien können fih in der Verhandlung vor der Schiedsftelle durch Bevollmächtigte vertreten Iaffen, jedoch kann die SchiedSftelle das perjönliche Erjcheinen der. Parteien an: ordnen. Erfcheinen in einem Termine beide Parteien nicht, {fo vubt das Verfahren, bis ein neuer Antrag auf Verhandlung geftellt wird. Erfcheint nur eine Partei, fo ft auf Antrag neuer Termin anzuberaumen. Bei abermaligem Ausbleiben wir> die Streitfrage in Abmwmejenheit der einen Rartei entichieden 8 6. Die Faffung der Befchlüffe erfolgt mit einfacher Stimmen: mehrheit. Bei Stimmenaleichheit gilt der Klageantrag als abaemiefen. g ä 8 € 8 AG 8 8. Klageberechtigt vor der Schiedsftelle find die den vertrag: |(Oließenden Verbänden angehörenden Arbeitgeber und Arbeit: nehmer. Ferner fteht den Verbänden das Recht zu, felbftändig Klagen gegen foldhe Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu führen, die ihnen nicht angehören. Nichtmitglieder der vertrag{hließenden Verbände können Streitigfeiten vor der Schiedbsftelle austragen, fofern fie fich vorher zur Tragung der Koften, die von der Schiebsftelle unter Berückfichtigung des Wertes des Streitgegenftandes nach freiem Srmeflfen feitaefekt werden, {chriftlich verpflichten. 9 Die Ämter in der Schiedsftelle find EChrenämter. Das Berfahren vor der Schiedsftelle ift für die Mitglieder der ver: traafchließenden Verbände fofltenfrei.