11 — 8S 10. Gegen den Spruch der Schiedsstelle ist, auch wenn wegen Stimmengleichheit die Klage abgewiesen wurde, binnen 14 Tagen nach Zustellung Berufung beim Tarifamt zulässig. Auch die vertragschließenden Verbände haben das Recht, die Berufungsinstanz anzurufen. 8 11. Sich als notwendig herausstellende Anderungen oder Er— gänzungen dieser Geschäftsordnung können jederzeit von den vertragschließenden Verbänden vereinbart werden. 8 12. Diese Geschäftsordnung gilt für die Dauer des Tarif— vertrages und erneuert sich mit dessen Verlängerung jeweils um dieselbe Zeit. Berlin, den 6. Februar 1929. Verband Berliner Buchbinderei⸗Besitzer Erwin Hollmann. Dr. Köther. Sesamtverband Deutscher Angestellten⸗Sewerkschaften Hensel. Lisa Eisenbraun. Zentralverband der Angestellten; Bottfurcht. Dr. Kucharski. Sewerkschaftsbund der Angestellten: Kahlen. Viehweg. —S Paul, Verlin SWas