Lohnabkommen zum Reichstarif für das Deutsche Buchbindergewerbe und verwaondte Berufszweige (V. D. B.⸗erirag) abgeschlossen am 6. April 1980 Gültig für die Jeit vom 4. April 1920 bis zum 2. Juli 1030 Ortsklasse* J I1I 11 IV vV. 1 1000/0 9700 9200 880/0 Sao 800/0 —6 J. Gehilfen a) im 1. Gehilfenfjahr . . 65,0 0/0 b) im 2. ...700 o c) im 3., .78,00/01 d)y im a.. 287,0031 e) nach dem 4. . 93,0 00 f) nach dem 4. „und uber 20 Jahre. 100,.0 00 1140110.5 105.0 100.5 62,5 67,00 75.0 83,5 89.5 59,0 63,5 71,0 79,0 84.5 96.0 91.80 II. Arbeiteriunen Unter 16 Jahren: a) im 1. Berufsjahr. 26,0 00 baim 2. .. 33.,0 00 Ungeübte über 16 Jahre: a) im 1. Halbjahr ....33,0 00 b) im 2., ... . 40.0 00 Gelernte Arbeiterinnen, die nachweislich mindest. ein Jahr in gleichartigen Betrieben tätig waren a) im 1. Jahr in dieser Gruppe....... 447,5 040 im 2. Jahr in dieser Grupoe....... .52,50 nach dem 2. Jahr in dieser Gruppe 60,00/01 68.5 66.5 68.01 60.55 57,59 54,5 Die Lohnsätze der im Ortsklassenverzeichnis mit einem Stern versehenen Orte erhöhen sich um die Hälfie der Differenz zur nächsthöheren Orlsklaffe 23,5 30.0 30,0 36.5 50.51 48.,0 2.4 29. 260600