, Die fachliche Gliederung der Arbeitslojenver- lidherung ift namentlich in großen Aemtern weit: gehend durchzuführen. Sie hat eine organijche Ver: bindung und enge Zufammenarbeit zwijchen BVer- Mittlung und BVerfidherung, für die es hei anderen Syftemen befonderer Vorkehrungen bedarf, von eIbit zur Folge. Dabei braucht die fachliche Durch- gliederung der Bearbeitung der Unterftübungsfälle nicht fo weit zu gehen mie in der Vermittlung. Denn bei allem Streben nach einer engen Verbindung zwilcdhen Verfidherung und Vermittlung muß doch dem eigenen Bedürfnis der Verfidherung nach Schaffung arbeitsfähiger und zwedmäßiger organi: ‚atorildher Einheiten Rechnung getragen werden. Deshalb ift je nach der mirtfhaftlichen Struktur des einzelnen Bezirks und den erfahrungsgemäß auf: tretenden Bewegungen insbefondere die Bearbeitung der Unterftüßungsfälle aus Tfolchen Berufen 3ZU- "ammenzufaffen, bei denen fig die Vermittlungs: Nöglichfeiten gegenfeitig ausgleichen oder ergänzen Bei der Bearbeitung der Unterftüßgungsfälle Ht weit- gehende Arbeitsteilung vorzunehmen. Der Schwer: punkt der Bearbeitung liegt beim Sachbearbeiter ‚Hachtkraft). Die Fachkräfte find von Hilfsarbeiten :unlichjt zu entlaften. Insbefondere find die erfte Borprüfung der Anträge, die Aufftellung von Zahl- öogen, die Meldungen an die Krankenkaffe und alle übrigen mehr formularmäßigen Arbeiten von Hıilfs- räften zu erledigen. Ie nach dem Arbeitsanfall fönnen auch für mehrere Fachkräfte gemeinfame Hilfskräfte befchäftigt werden. Ueber jeden Arbeitslojen ft eine Unterftügungsakte ınzulegen. 2lls YAttenumfchläge find Schnellhefter One befonderen Aufdruck zu vermenden. Bordrude änd in Din-Format möglichft gekocht zu befchaffen. Die Ausfüllung der Bordruce und alle fonftigen Eintragungen in die Akten haben grundfäglich mit Tinte oder Tintenftift zu erfolgen. Die Heftung zrfolgt in Form der Buchheftung, jo daß der neuefte Eingang unten liegt. Die Blätter find fortlaufend 3u numerieren. Zur Auszeichnung der einzelnen Atten genügt Stammnummer und Name in der üänfen unteren Ede des Aktendeckels. Die Akten: itücte werden Kegend oder ftehend aufbewahrt, und war, {oweit nicht eine Aufbewahrungsmöglichfeit am Mrbeitsplak des Sachbearbeiters (3. B. im Schreibtifch) gefchaffen ift, in einfachen Aftenregalen, Regale, die neu befdhafft werden, find mit nerjchieb- baren Leiften auszuftatten, fo daß Akttenfächer von verfchiedener Höhe nad Bedarf gebildet werden fönnen. Zum Schube gegen Verftaubung kfönnen die. Aftenfächer dur Pappklappen abgefchloffen werden, die gleichzeitig den Inhalt der einzelnen 3, Arbeitsteilung bei der Bearbeitung des Einzelfalles. B. Die Aiten. 1. Anlegung und Auf- bewahrung.