Har aus den Akten erkennen fann. Die Berufungs- Aiederfchrift it von demjenigen Angeltellten oder Beamten zu unterzeichnen, der den Vorfig in der Spruchausfchußfikung geführt hat, in der die ange- 'ochtene Ent{heidung ergangen {ft (val. Grund. Ent- heidung Nr. 3211, Reichsarbeitsbl. 1928 S. IV 247). Auf Einhaltung der Berufungsfrift ijt gegebenen- ‘als zu achten; fie gilt nur als gemahrt, wenn nnerhalb der Berufungsfrift die unter[Ohriftlich voll- jogene Reinfchrift aus dem perfönlichen Bereich des zur Einlegung der Berufung Berechtigten in den Ge: häöftsgang des Arbeitsamts felbjt gelangt ift (Dal. 3rund]. Entjcheidung Nr. 3738, ReichsarbeitsbI 1930 S. IV 210). Die Vertretung der Reichsanftalt vor der Sprucdfammer obliegt dem Landesarbeitsamt. Diefes fann jedoch in geeigneten Fällen ein Arbeits: amt zur Vertretung bevollmächtigen. 3. a) Sranfenverficherung der Arbeitslofjen. Die Berficherung veranlaßt die Kranfkenver- licherung der Arbeitslofen. Sie erteilt die hierzu erforderlichen Zahlunasanweifjungen an Die Kaffe. Die Unterfchriftsbefugnis regelt fich wie bei der Bewilligungsverflügung. Neber die An- und Abmeldungen zur Kranfenkaffe find be- jiondere örtliche Vereinbarungen mit den ein- zelnen Rranfenkajfen anzuftreben. Soweit id ber Arbeitslofe bei feiner bisherigen Kranfenfkajfe yeiterverfichern will, hat er die Anmeldung felbit zu beforgen. Die Erftattung der Beiträge gemäß 3125 ABAVBG. erfolgt auf Grund einer belon: deren Bahlungsanweifung. Erhaltung der Anwartjhaft in der Invaliden-, Ungeftellten- und Inappichaftlichen Benlionsver- lücherung. Ift die Anwartijchaft in der Invaliden-, MAn- zeftellten= oder Fnappjchaftlichen Benfionsverfiche- “ung gefährdet, fo ijft die Kaffe dur befondere Anmeifung zum Kleben der notwendigen Ver üicherungsmarfen zu veranlaffen (Anlage 15). ;) 3Zuftändigkeitserklärungen. Die BVerficherung nimmt die Anträge auf lebermeifung an ein anderes Arbeitsamt ent- gegen (8 168 Ab]. 2 UBAVBSG.) und bearbeitet fie nach Anhörung der Vermittlung (Anlage 11). Wird dem Antrage {ftattgegeben, fo find Die Unterftüßungsakften mit einer Zweitfchrift des Ueberfichtsbogens dem Für auftändig erflärten Arbeitsamt zu überfenden. Das Original des Uleberfichtsbogens verbleibt als Erjag für Die Mften bei dem überweilenden Arbeitsamt. ) 8. Sonffige Aufgaben der DBerlicherung.